Förderung für den hydraulischen Abgleich

Die staatliche Förderung für den hydraulischen Abgleich beträgt bis zu 20 Prozent. Erfahren Sie, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise erforderlich sind, was sich seit 2021 geändert hat und wo Sie den Antrag stellen können.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihr Vorhaben gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Die wichtigsten Punkte zur Förderung auf einen Blick:

  • Name: „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG
  • Fördergeber: Bundeswirtschaftsministerium (BMWK)
  • Beantragung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Gültigkeit: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
  • Fördermittel für: hydraulischen Abgleich sowie Austausch der Heizungspumpe und daran anschließende Optimierungsmaßnahmen
  • Höhe des Zuschusses: 15 % der förderfähigen Ausgaben (20 % als Teil eines individuellen Sanierungsplans)
  • Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen sowie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder 1000 m2 beheizter Fläche (Nichtwohngebäude)
  • BAFA-Hotline: Unter der Telefonnummer 06196 908-10 01 beantworten Expert*innen Fragen zum Förderprogramm.

BAFA-Förderung für hydraulischen Abgleich

Münzen und Scheine in Euro(c) eyetronic/Fotolia.com

„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – so heißt die Förderrichtlinie seit Januar 2021 offiziell. Sie ist das wichtigste Förderprogramm für den hydraulischen Abgleich. Mit diesem Programm profitieren Sie doppelt von der Optimierung: durch niedrigere Heizkosten und durch den staatlichen Zuschuss.

Der Fördersatz beträgt 15 Prozent. Ist die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans gibt es sogar 20 Prozent Zuschuss.

Änderung der Förderbedingungen 2022

Achtung: Die Förderung für den hydraulischen Abgleich gilt nicht mehr für größere Gebäude. Seit Oktober 2022 ist sie begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche. Für größere gasbeheizte Gebäude ab sechs Wohneinheiten gilt nun eine gesetzliche Pflicht zur Heizungsoptimierung. Die Kosten für die Maßnahme müssen in dem Fall von den Eigentümer*innen selbst getragen werden. 

Was genau wird gefördert?

Nicht nur der Hydraulische Abgleich selbst ist förderfähig. Auch sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden werden finanziell unterstützt. Dazu gehören:

  • der Austausch von Heizungspumpen
  • die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • im Fall einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern

Die Mindestfördersumme beim Hydraulischen Abgleich beträgt 300 Euro. Gefördert wird nur, wenn die wassergeführte Heizanlage nach Verfahren B hydraulisch ausgeglichen wurde. 

Beispielrechnung: Wenn die komplette Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch und Thermostatventile) beispielsweise zusammen 1.500 Euro kostet, zahlt der Staat Ihnen rund 225 Euro – im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans sogar 300 Euro. Begrenzt wird der Förderanteil, wenn der Maximalbetrag von 60.000 Euro pro Wohneinheit oder 600.000 pro Wohngebäude erreicht wird. Eine sehr hohe Summe also, die im Einfamilienhaus kaum ausgeschöpft werden dürfte.

Wenn Sie sich über Fördermöglichkeiten eines Pumpentauschs informieren möchten, dann lesen Sie bitte den Artikel „Förderung effizienter Heizungspumpen".

Förderung für den hydraulischen Abgleich beantragen: So geht‘s

Förderung beantragen in 5 Schritten:

  1. Angebote für die Maßnahme bei Fachunternehmen einholen (Achtung: Der Auftrag darf noch nicht vergeben werden, da es sonst keine Förderung gibt!)
  2. Merkblatt zur Antragstellung lesen und Antragsformular ausfüllen. 
  3. Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink erhalten und Portal-Zugang freischalten.
  4. Zuwendungsbescheid per Post abwarten, anschließend Auftrag vergeben und hydraulischen Abgleich durchführen lassen.
  5. Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal einreichen (spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums). Achtung: Die Rechnungen müssen Sie zunächst selbst bezahlen!

Die zuständige Bewilligungsbehörde für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Auf der Website des BAFA können Sie den Antrag zur Förderung online ausfüllen und sich gleichzeitig im BAFA-Portal registrieren.

Wichtig: Sie müssen sich erst registrieren, bevor Sie die hydraulische Optimierung beauftragen. Erst nach der Registrierung können Sie den hydraulischen Abgleich und gegebenenfalls weitere Maßnahmen durchführen lassen. Sie sollten außerdem auf den Zuwendungsbescheid warten. Beginnen Sie mit der Maßnahme, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, geschieht dies auf eigene Gefahr.

Hydraulischer Abgleich: Kosten erstatten lassen

Zu beachten ist, dass Sie den hydraulischen Abgleich zunächst selbst bezahlen müssen. Erst danach können Sie den Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal einreichen. Hier müssen Sie auch die entsprechenden Rechnungen hochladen. Diese müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Objekts enthalten.

Außerdem erhalten Sie zusammen mit dem Zuwendungsbescheid die „Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben“. Diese müssen Sie unterschreiben und ebenfalls zusammen mit dem Verwendungsnachweis im BAFA-Portal hochladen.

Den Verwendungsnachweis samt aller Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben) müssen Sie spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen. Den Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit im Portal einsehen.

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auf der eingerichteten Website des BAFA.

Anforderungen und Pflichten

Außer dem Bund, den Ländern und deren Einrichtungen sowie politischen Parteien dürfen mit wenigen Ausnahmen alle Privatpersonen und Unternehmen die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ beantragen.

Das müssen Sie beachten:

  • Die Registrierung beim BAFA muss vor Beginn der Optimierung erfolgen.
  • Die betreffende Heizanlage muss seit mindestens zwei Jahren installiert sein.
  • Der hydraulische Abgleich muss von Fachkräften durchgeführt werden.
  • Einzel-Rechnung erforderlich, die nur förderfähige Maßnahmen enthalten darf.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen in Neubauten
  • Arbeiten, die in Eigenleistung verrichtet werden.

Passende Fachunternehmen finden Sie über die Expertensuche

Zuschuss für hydraulischen Abgleich und Pumpentausch

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“  umfasst neben der Förderung des hydraulischen Abgleichs auch einen Zuschuss für den Austausch von Heizungspumpen. Außerdem können Sie sich zusammen mit dem hydraulischen Abgleich weitere Optimierungen wie die Installation von Einzelraumtemperaturreglern, programmierbaren Thermostaten und voreinstellbaren Thermostatventilen fördern lassen. Diese werden über das gleiche Verfahren beantragt. 

Sie haben noch Fragen zum Förderprogramm „Heizungsoptimierung”? Die Expert*innen der BAFA erreichen Sie telefonisch unter 06196 908-10 01. Außerdem finden Sie auf der Website zum Förderprogramm ein Kontaktformular.

Weitere Fördermöglichkeiten für den hydraulischen Abgleich

KfW-Förderung für den hydraulischen Abgleich

Die beschriebene „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist das wichtigste Programm in diesem Bereich. Daneben unterstützt die KfW den hydraulischen Abgleich im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus. Dafür gibt es über das KfW-Programm 261 günstige Förderkredite.

Regionale Förderung für den hydraulischen Abgleich

Wenn Sie als Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses unabhängig von weiteren Modernisierungsmaßnahmen einen hydraulischen Abgleich durchführen wollen, lohnt es sich, Augen und Ohren offen zu halten: Einige lokale Energieversorger, Kommunen und Energieagenturen fördern den hydraulischen Abgleich pauschal mit attraktiven Zuschüssen. In der konstant aktualisierten Liste zur Fördermitteln für den hydraulischen Abgleich finden Sie eine Übersicht aller verfügbaren Programme.

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Haus-Check und Datenaufnahme(c) co2online/Alois Müller

Angebote für den hydraulischen Abgleich einholen

Dank Förderung ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs derzeit besonders günstig. Starten Sie jetzt Ihre Heizungsoptimierung und lassen Sie sich unverbindlich Angebote von Handwerksbetrieben aus Ihrer Region erstellen.

Zum Angebotsformular

Formulare für Handwerker*innen zum Nachweis der Maßnahme

Damit Sie eine Förderung erhalten, muss Ihr/e Handwerker*in den hydraulischen Abgleich meist in geeigneter Form nachweisen: Dazu verlangen Fördergeber oft eine so genannte Unternehmererklärung von der ausführenden Fachkraft. Erkundigen Sie sich vorab beim entsprechenden Fördergeber nach den jeweiligen Bestimmungen und Formularen.

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Autor: Clemens Boekholt

Ansprechpartner für PraxisCheck und Heizen mit Holz

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