Was kostet Ihr Betriebsstrom?

Ein neuer Energiespar-Ratgeber und ein Themenspezial der Heizspiegelkampagne informieren ab sofort über den Strom, der beim Betrieb der Heizanlage verbraucht wird. Prüfen auch Sie jetzt ganz einfach, ob Ihre Betriebsstromkosten angemessen sind - mit dem BetriebsstromCheck.

Bundesweit können Jahr für Jahr 90 Millionen Euro an Stromkosten und über 290.000 Tonnen CO2 eingespart werden, wenn der Stromverbrauch der Heizanlage auch nur auf den durchschnittlichen Standard gebracht würde. Dies hat das Team der vom Bundesumweltministerium geförderten Heizspiegelkampagne bei der Auswertung von mehr als 30.000 Heizkostenabrechnungen ermittelt.

Energiespar-Ratgeber und Themenspezial informieren über Betriebsstrom

Der neue interaktive BetriebsstromCheck gibt ab sofort kostenlos und unkompliziert Auskunft darüber, ob Ihre Betriebsstromkosten angemessen oder überhöht sind. Wenn zu hohe Kosten festgestellt werden, gibt der Ratgeber Hinweise für die nächsten Schritte, sodass unnötige Kosten künftig vermieden werden können. Außerdem informiert ein begleitendes Themenspezial auf der Website der Heizspiegelkampagne umfassend über den Betriebsstrom und seine Kosten.

Betriebsstrom kann leicht eingespart werden

„Jährlich können 450 Millionen Kilowattstunden Strom CO2 eingespart werden, wenn Vermieter und Hausbesitzer ein paar einfache Eingriffe an ihrer Heizanlage vornehmen lassen und Mieter mehr Transparenz in der Heizkostenabrechnung erhalten“, rechnet Stefanie Jank, die Projektleiterin der Heizspiegelkampagne, vor. Das entspricht ungefähr dem jährlichen Stromverbrauch einer Stadt von der Größe Augsburgs. Darüber, mit welchen konkreten Maßnahmen der Betriebsstromverbrauch einer Heizanlage verringert werden kann, informiert das Themenspezial. Auch erfahren Mieter in einer Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes genau, was sie gegen überhöhte Kosten unternehmen können.

Sehen Sie doch mal auf Ihrer Abrechnung nach

Mieter haben häufig das Problem, dass intransparente Heizkostenabrechnungen nicht über die Betriebsstromkosten informieren. „Die Betriebsstromkosten sollten als Heiznebenkosten in der Heizkostenabrechnung aufgeführt werden. Nur dann kann der Mieter die Kosten wirklich nachvollziehen und prüfen“, erklärt Jank. Dies geschehe jedoch immer noch nicht flächendeckend, wie co2online bei der Analyse der Heizkostenabrechungen festgestellt hat. Viele Heizkostenabrechnungen sind unvollständig und weisen einzelne Posten wie den „Betriebsstrom“ oftmals gar nicht aus. Im Themenspezial erfahren Sie als Mieter, was Sie in diesem Falle tun können.

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