
Einzelmaßnahmen wieder gefördert
Ab dem 1. März 2011 unterstützt die KfW Bankengruppe Bauherren wieder bei energetischen Teilmodernisierungen wie dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Dachs oder dem Austausch der Fenster. Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt. Die Einzelförderung war im September vergangenen Jahres eingestellt worden. Unterstützung gab es nur noch für Komplettsanierungen.
Neue Bedingungen für KfW-Förderung
Für das Fördern einzelner Maßnahmen gelten laut KfW neue technische Mindestvoraussetzungen. Bei der Sanierung müssen die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht werden. Außerdem sind Bausachverständige einzusetzen wie zum Beispiel Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen.
Gewählt werden kann für die energetische Modernisierung zwischen einem Zuschuss von 5 Prozent (maximal 2.500 Euro für ein Einfamilienhaus) oder einem zinsgünstigen Kredit. Die professionelle Baubegleitung wird zu 50 Prozent mit maximal 2.000 Euro gefördert.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen bietet unser Förderratgeber. Der Modernisierungsratgeber prüft zudem die Wirtschaftlichkeit geplanter Sanierungsmaßnahmen. Mit Rat und Tat finden Sie einen Energieberater und andere Experten vor Ort.










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