Nachtspeicherheizungen als neuer Trend – vor 50 Jahren

Nachtspeicherheizungen wurden in den 1950er und 1960er Jahren zum Einen als „saubere“ Alternative zu „schmutzigen“ Kohle- und Öl-Öfen verstanden. Zum Anderen wollten Politik und Stromversorger die typischen nächtlichen Lasttäler ausgleichen. Massive Werbung, großflächige Förderprogramme und subventionierte Tarife förderten damals den Einsatz von Nachtspeicherheizungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Bis 2007 wurde Heizstrom für Anlagen, die vor dem 1. April 1999 eingebaut wurden, noch steuerlich subventioniert. Durch das Auslaufen dieser Steuerermäßigung stieg die Stromsteuer für Heizstrom von 1,23 ct/kWh auf die auch für Haushaltsstrom üblichen 2,05 ct/kWh an.

EnEV 2009 – nur ein kleiner Schritt zur Außerbetriebnahme

Mit der neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat die Bundesregierung die schrittweise Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen auf den Weg gebracht. In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

Da sich laut einer Studie von IZES und dem Bremer Energie Institut 80 Prozent der Elektroheizungen in Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten befinden, ist die überwiegende Mehrzahl der klimaschädlichen Elektroheizungen jedoch von der EnEV gar nicht betroffen. Außerdem besteht keine Austauschpflicht, wenn der Ausbau der Nachtspeicherheizung und der Einbau einer neuen Heizung auch unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht wirtschaftlich ist.

Bundeskartellamt greift wegen mangelndem Wettbewerb ein

Nur lokale Energiegrundversorger bieten den gegenüber Haushaltsstrom (durchschnittlich 23 ct/kWh) etwas günstigeren Nachtstrom an (Stromkosten ohne Grundtarif im Schnitt 13 ct/kWh). Da die Anbieter von Heizstrom in ihren Versorgungsgebieten praktisch ein Monopol haben, eröffnete das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen Heizstromversorger. Dieses wurde im September 2010 abgeschlossen und verschiedene Maßnahmen zur Öffnung des Marktes verfügt. Zudem müssen 13 Energieversorger Rückerstattungen an insgesamt 530.000 Kunden in Höhe von 27 Millionen leisten, da sie zuvor zu hohe Preise verlangt hatten. Zuvor hatten bereits die Landeskartellbehörden in Bayern und Baden-Württemberg ähnliche Verfahren geführt. Das Bundeskartellamt erwartet aufgrund gestiegener EEG-Kosten für 2011 Preissteigerungen beim Heizstrom.

Im Folgenden kommentieren Verbraucherschützer das Verfahren der obersten Wettbewerbshüter.

Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher: „Etwa 1,6 Millionen Haushalte heizen mit Nachtspeicherheizungen, das sind fast vier Prozent aller Haushalte. Seit 2006 hat sich die Zahl der Stromheizungen um 27 Prozent verringert. Die Anbieter sind in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten praktisch ohne Wettbewerber. Das Bundeskartellamt hat die Preisgestaltung für rund 70 Prozent des Heizstrommarkts untersucht. Die Hälfte der Unternehmen verkauft den Heizstrom unter Einstandspreis. Der Heizstrom wird also von den übrigen Stromkunden subventioniert. Andere Unternehmen wiederum nutzen ihre marktbeherrschende Stellung aus, um überhöhte Preise durchzusetzen.“

Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:
„Die Untersuchung des Kartellamts zeigt, dass bei der Hälfte der Versorger diese Preise nicht die Kosten decken, so dass man von einer Quersubventionierung durch die Haushaltsstromkunden ausgehen muss. Wesentlicher Grund für den nicht vorhandenen Wettbewerb ist die Tatsache, dass es kein standardisiertes Verfahren zur Berechnung der Netzentgelte gibt, die der konkurrierende Versorger für die Netznutzung zahlen muss. Da damit zu rechnen ist, dass die Quersubventionierung weiter zurück gehen wird –  was sich eher preissteigernd auswirken dürfte – ist es zu begrüßen, dass sich die betroffenen Versorger verpflichtet haben, Hindernisse für einen Wettbewerb auf diesem Sektor abzubauen und künftig bei der Preisbildung einheitlich den niedrigen Satz für die Konzessionsabgabe anzusetzen. Diese Abgabe wird an die Kommunen für die Nutzung der öffentlichen Wege zum Netzbetrieb gezahlt.

Bleibt zu hoffen, dass künftig auch Heizstromkunden vom Wettbewerb in der Stromversorgung profitieren können.“

Warum das Heizen mit Strom klimaschädlich ist

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