
Änderung der Solarstromvergütung
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) möchte die Vergütungsregelungen für Solarstrom im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ändern. Das gab er am 20. Januar 2010 in Berlin bekannt. „Die vorgesehenen Änderungen im EEG sollen eine Basis für einen dynamischen aber nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gewährleisten und gleichzeitig die eingetretene Überförderung abbauen", erklärt der Minister in seinem Eckpunktepapier.
Ab dem 1. April 2010 sollen die Vergütungssätze für Dachanlagen einmalig um 15 % gesenkt werden. Für Freiflächenanlagen soll diese Absenkung zum 1. Juli 2010 erfolgen. Ebenfalls zum 1. Juli soll die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen um 25 % sinken. Insgesamt soll das Förderziel von bisher 1700 Megawatt Neu-Installationen auf 3000 MW erhöht werden. Wird dieser Wert - wie 2009 - erreicht, sinken die Subventionen fürs Folgejahr um zusätzlich 2,5 % pro 1000 MW. Wird er unterschritten, verringert sich die Kürzung um 2,5 % pro 500 MW. So könne der Anteil des Solarstroms am Gesamtverbrauch bis 2020 von jetzt einem auf fünf Prozent wachsen.
Verstärkt gefördert werden soll vor allem der Eigenverbrauch. Der Anreiz, den gewonnenen Solarstrom nicht nur ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen, sondern auch selbst zu verbrauchen, soll durch eine höhere Vergütung geschaffen werden. Die einmalige Absenkung der Vergütungssätze soll daher nicht auf den Eigenverbrauch angewendet werden. Im Gegenteil: bisher profitieren die Verbraucher von Solarstrom rund 4 Cent pro KWh gegenüber der Einspeisung, demnächst sollen es rund 10 Cent pro KWh sein. Die Vergütung soll in etwa zusätzliche Investitionen abdecken, die mit dem Direktverbrauch verbunden sind.
Ziel der Änderungen sei es, dass Solarstrom bereits im Jahr 2013 nicht mehr teurer ist als der Haushaltsstrompreis. Der Bundestag muss dem Änderungsentwurf noch zustimmen.
Ob sich auch Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage eignet und ob sich die Installation für Sie rechnet, erfahren Sie in wenigen Schritten mit unserem SolardachCheck. Dem Ratgeber liegen die jetzt noch geltenden Vergütungsregelungen zugrunde.








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