Neue Vergütungssätze für Photovoltaik

Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Degression liegt eigentlich bei 8 % für kleinere Photovoltaikanlagen bis 100 kW installierter Leistung und 10 % für größere Anlagen. Diese Prozentsätze können jedoch steigen, wenn die gemeldete Gesamtleistung über einem im EEG festgeschriebenen Wert liegt. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2009 Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Nach den Vorgaben des EEG ermittelt die Agentur dann die Vergütungs- und Degressionssätze. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 hat die Bundesnetzagentur einen Zubau an Photovoltaikanlagenleistung von rund 1.471 MW verzeichnet. Da für die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze die neu installierte Leistung von zwölf Monaten zu betrachten ist, hat die Bundesnetzagentur für die Monate Oktober bis Dezember 2008 die ihr übermittelten Angaben der Verteilernetzbetreiber herangezogen. Danach wurden im letzten Quartal 2008 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 869 MW neu in Betrieb genommen. Diese beiden Angaben wurden von der Bundesnetzagentur zu dem genannten Jahresgesamtwert addiert.

Die jetzt ermittelten Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. Die genauen Werte sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.

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