
Versicherung
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Investition gut absichern
Üblicherweise kann der Laie nur schwer erkennen, welche Qualität die Anlage aufweist. Welche Komponenten wurden verbaut? Erfolgten die Installation und der Schutz vor Blitzen oder Überspannungen gemäß dem Stand der Technik? Antworten gibt der Anlagenpass für Photovoltaikanlagen. Das mehrseitige Formular wurde vom Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) und dem der Zentralverband der elektrotechnischen Handwerke (ZVEH) entwickelt. Es erfasst die technischen Details der Anlage, die Dokumente zur Installation und ein Protokoll zur Inbetriebnahme. Der Anlagenpass dokumentiert, dass die Anlage bei der Übergabe ordnungsgemäß funktioniert. Der Installateur füllt den Pass aus, in dem er die aufgelisteten Punkte abhakt, die Protokolle ausfüllt und die genannten Dokumente beilegt.
Nähere Informationen bietet die Internetseite www.photovoltaik-anlagenpass.de
Schutz vor Ertragseinbußen
Beim Schutz der eigenen Solaranlage und ihrer Erträge geht es vor allem darum, sich gegen den Ausfall der Einspeisevergütung abzusichern. Hierbei ist es am sichersten, für die Photovoltaikanlage eine Allgefahrenversicherung abzuschließen, die den Vollkaskoschutz mit der Haftpflichtversicherung vereint. Diese Solarversicherung schützt vor Kosten durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Sabotage, Fehler am Material und der Konstruktion, Kurzschluss, Überspannung, Wasser, Hagel, Brand, Blitzschlag, Sturm und Diebstahl sowie Folgeschäden. Ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden durch Krieg, Atomenergie, Erdbeben, Verschleiß, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch den Betreiber.
Eine Elektronikversicherung bietet die Möglichkeit, nicht nur die Solarmodule auf dem Dach, sondern auch die Wechselrichter und den Computer zur Datenauswertung zu versichern, in der Regel zum Neuwert.
Haftpflicht gegenüber Dritten
Um berechtigten Schadenersatzforderungen Dritter zu begegnen, ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung unumgänglich. Sie sollte auch die Kosten für Gutachter und Streitigkeiten vor Gericht abdecken. Zu prüfen ist, ob die Solaranlage in eine bestehende Haftpflichtversicherung beispielsweise für einen landwirtschaftlichen Betrieb aufgenommen werden kann.
Die Schäden können klein und sehr groß ein: Ein vom Dach rutschendes Solarmodul schlägt in den Wagen des Nachbarn. Ein Blitz, der in die Solaranlage fährt, schlägt durch den Wechselrichter in die Netzeinspeisung durch und verursacht schwere Schäden am Elektrizitätsnetz.
Im Zweifelsfalle sollte man beim Versicherer nachfragen, ob die einspeisende Solaranlage mit der bestehenden privaten oder Gebäudeversicherung abgedeckt ist oder separat versichert werden muss. Immerhin handelt es sich um eine unternehmerische Tätigkeit, die eine Betriebshaftpflicht begründet.
Unser Tipp: In jedem Fall ist es wichtig, das Kleingedruckte genau zu lesen und die Angebote der Versicherungen zu vergleichen!
in Zusammenarbeit mit Heiko Schwarzburger, Fachjournalist für Erneuerbare Energien








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