Warum sind die Verhandlungen so zäh?

Verhandlungen bis in die Abendstunden
Verhandlungen bis in die Abendstunden, Quelle: cop16.mx

In fast zwei Jahrzehnten haben sich in der UN-Klimadiplomatie feste Abläufe eingeschliffen: Den alljährlichen Gipfeltreffen im Dezember gehen jeweils Frühjahrstreffen in Bonn voraus, wo die Tagesordnungen für die Dezember-Konferenz festgelegt und erste Verhandlungstexte formuliert werden. Diese werden dann das ganze Jahr über auf weiteren Vorbereitungskonferenzen verfeinert. 2011 beispielsweise startete die Verhandlungskarawane im April  in Bangkok, im Juni traf man sich ein weiteres Mal in Bonn, im Oktober dann nochmal in Panama-Stadt.

Kritiker bemängeln, dass – gemessen am riesigen, logistischen Aufwand – bei den Klimakonferenzen vergleichsweise wenig herauskommt. Wesentliche Gründe dafür liegen in der Systematik der Weltklimadiplomatie selbst: Zwar heißt es im Entwurf der Geschäftsordnung für die Klimakonferenzen, dass die Mehrheit über die Minderheit bestimmen kann. Dieses Mehrheitsprinzip aber fürchten viele Verhandlungsteilnehmer. Deshalb ist niemals in der Geschichte der Klimakonferenzen eine Geschäftsordnung angenommen worden.

Folglich gelten provisorische UN-Bestimmungen, nach denen alle Beschlüsse „einmütig“ gefällt werden müssen – alle 1941 Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention müssen zustimmen. Das heißt in der Praxis, dass nicht nur die USA, sondern auch zum Beispiel die Malediven oder Polen jeden Beschluss verhindern können.

An diesem Prinzip ist letztendlich ein verbindlicher Beschluss auf der Klimakonferenz von Kopenhagen gescheitert. Denn kurz vor einer schriftlichen Übereinkunft befand Nicaragua: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. Staaten wie Bolivien, Mosambik und Venezuela schlossen sich an. Das Ergebnis von Kopenhagen, der Copenhagen Accord, wurde deshalb nur „zur Kenntnis“ genommen und nicht offiziell beschlossen.

Dass die Klimakonferenzen schier unüberschaubare Großveranstaltungen mit oft mehr als 10.000 Menschen sind, liegt auch am basisdemokratischen Prinzip: Jede gesellschaftliche Gruppe darf die Verhandlungen mit einem Beobachterstatus begleiten (siehe dazu auch Wer übt welchen Einfluss aus?).


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