Klimadiplomatie von A bis Z: Ein kleines Lexikon der Klimapolitik

Klimakonvention, Agenda 21, IPCC – im Umfeld der Klimagipfel wimmelt es nur so von Abkürzungen, Fachbegriffen und Abkommen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklären wir die wichtigsten Begriffe.

Agenda 21

Laubwald(c) iStock/ooyoo

Die Agenda 21 ist ein Schlussdokument des Erdgipfels 1992 in Rio de Janeiro und stellt ein Leitpapier auf dem Weg zu weltweiter nachhaltiger Entwicklung im 21. Jahrhundert dar. Nachhaltige Entwicklung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die wirtschaftlichen, umwelt- und entwicklungspolitischen Bedürfnisse der heutigen Generation nicht die Chancen der nächsten Generation beeinträchtigen dürfen. Global gesehen ergeben sich für die Länder aus der Agenda unterschiedliche Herausforderungen: Während die Industriestaaten vor allem zu nachhaltigerem Umgang mit Ressourcen sowie der Reduzierung des Treibhauseffektes aufgefordert sind, adressiert die Agenda 21 in Schwellen- und Entwicklungsländern eher die Bekämpfung von Armut, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung. Die Umsetzung dieser Ziele soll in Form von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien auf regionaler und lokaler Ebene in den einzelnen Staaten erfolgen.

Zum deutschen Text der Agenda 21

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Annex-I-Staaten

Hongkong bei Nacht(c) XtravaganT/Fotolia.com

Im ersten Anhang (Annex I) der Klimarahmenkonvention wurden die Industrieländer, bzw. die damaligen Hauptproduzenten der klimaschädlichen Treibhausgase, aufgelistet. Dazu gehörten alle Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), außer Korea und Mexiko, sowie alle osteuropäischen Länder (außer Jugoslawien und Albanien). Für diese Länder wurden in der Konvention weitreichende Verpflichtungen über die Umsetzungen von Klimaschutzmaßnahmen und deren Monitoring festgelegt. Außerdem wurde verfügt, dass Industrieländer finanziell und politisch die Klimaschutzbemühungen von Entwicklungsländern unterstützen sollen. Diese Verpflichtungen waren jedoch als „Selbstverpflichtung“ vorgesehen und hatten keinen rechtlich verpflichtenden Rahmen. Schwellen- und Entwicklungsländer, in der Folge oft als Nicht-Annex I-Staaten bezeichnet, wurden von der Begrenzung ihrer Emissionen freigestellt – ein Zugeständnis an das wirtschaftliche Wachstum in diesen Regionen. Diese Einteilung wird dem heutigen Stand so nicht mehr gerecht, da einige dieser Schwellenländer, wie China oder Indien, heute zu den größten CO2-Emmitenten weltweit gehören.

Das erste zu Treibhausgasreduktionen verpflichtende Dokument, das Kyoto-Protokoll, basiert auf der Unterscheidung zwischen Annex-I-Staaten und Entwicklungsländern.

Zur Liste aller Annex-I-Staaten auf der Seite der Klimarahmenrahmenkonvention.

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Clean Development Mechanism – CDM

Über den Clean Development Mechanism (Deutsch: Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung) können die Industriestaaten, bzw. die Annex-I-Staaten des Kyoto-Protokolls, Projekte zur Treibhausgasreduktion in weniger entwickelten Ländern finanzieren und sich die Verminderung im Gegenzug auf ihr eigenes nationales Reduktionsziel anrechnen lassen. Sie erhalten dafür Emissionszertifikate (engl.: certified emission reduction/CER), wobei jedes Zertifikat einer gesparten Tonne CO2 Entspricht. Diese CERs können gehandelt und verkauft werden und helfen den Industrieländern, einen Teil ihrer Treibhausgas-Minderungsziele aus dem Kyoto-Protokoll zu erreichen.

Der CDM ist die Haupteinnahmequelle des UNFCCC-Anpassungsfonds. Der Fonds wurde 2001 eingerichtet, um Anpassungsprojekte und -programme in den bereits besonders vom Klimawandel betroffenen Entwicklungsländern zu finanzieren. Der Anpassungsfonds wird durch eine Abgabe von zwei Prozent auf die vom CDM ausgestellten CERs finanziert.

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Green Climate Fund

Der Green Climate Fund, im deutschen „Grüner Klimafonds“, ist eine Vermögensreserve der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Er wurde im Zuge der UN-Klimaverhandlungen gegründet und soll Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in den wenig und am wenigsten entwickelten Ländern finanzieren. Der grüne Klimafonds soll als Hauptkanal für Finanztransfers und Investitionen von den Industrieländern in die Entwicklungsländer dienen.

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Nationale Klimaschutzbeiträge (NDCs)

Mit Blick auf ein geplantes neues Klimaschutzabkommen sowie ein Nachfolgeprotokoll für das Kyoto-Protokoll ab 2020 wurde auf der Klimakonferenz 2013 in Warschau vereinbart, dass alle Staaten entsprechend ihren jeweiligen nationalen Möglichkeiten sogenannte nationale Klimaschutzbeiträge (engl.: Nationally Determined Contributions/NDCs) formulieren. Diese Treibhausgas-Minderungsbeiträge sollten so ambitioniert formuliert sein, dass das globale 2-Grad-Ziel erreichbar wird. Gleichzeitig sollte die Umsetzbarkeit gewährleistet bleiben. Alle Staaten waren aufgefordert, ihren NDC bis Oktober 2015 beim Klimasekretariat der Vereinten Nationen vorzulegen.

Das Klimasekretariat prüfte die Beiträge und ermittelte, ob allein durch freiwillige Ziele die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden können. Nach der bisherigen Auswertung der eingereichten Beiträge [Stand 25. Oktober 2017] würde das Zwei-Grad-Ziel selbst bei vollständiger Umsetzung aller durch die Länder zugestander Treibhausgas-Minderungsbeiträge um mindestens 0,5 Grad Celsius verfehlt. Werden die NDCs nicht konsequent umgesetzt, ist bis zum nächsten Jahrhundert sogar eine Temperatursteigerung von etwa 3,5 Grad Celsius zu erwarten. Einen Überblick über die zu erwartende Erderwärmung basierend auf den Länderzugeständnissen geben die englischsprachigen und auf wissenschaftlichen Analysen basierenden Seiten Climate Action Tracker und climate interactive.

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Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)

Das IPCC oder zu Deutsch „Zwischenstaatlicher Ausschuss über Klimaveränderung“ ist ein wissenschaftliches, zwischenstaatliches Gremium, welches auch als Weltklimarat bezeichnet wird. Er wurde 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) sowie der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ins Leben gerufen, um eine objektive Informationsquelle über Klimaänderungen zu installieren und Anpassungsstrategien zu sammeln. Der Sitz des IPCC-Sekretariats befindet sich im Schweizer Genf. Der Rat selbst betreibt keine eigene Forschung, sondern ist aufgerufen, „die aktuelle wissenschaftliche, technische und sozioökonomische Literatur, die weltweit zu dem Thema publiziert wird, umfassend, objektiv, offen und transparent zusammenzutragen und zu bewerten“ (IPCC). Die Ergebnisse fasst der Weltklimarat in politisch neutralen IPCC-Sachstandsberichten zusammen, die unter anderem als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage bei den jährlich stattfindenden Weltklimagipfeln dient. Der erste IPCC-Bericht aus dem Jahr 1990 stellte eine entscheidende Grundlage für die Erstellung der Klimarahmenkonvention 1992 auf dem Erdgipfel in Rio dar.

Mehr Informationen zum Weltklimarat und den IPCC-Sachstandsberichten gibt es auf der Seite der Deutschen IPCC Koordinierungsstelle.

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Klimasekretariat

Das Klimasekretariat wurde auf der ersten Konferenz der Vertragsparteien (COP) 1995 ins Leben gerufen. Das Sekretariat hat den Auftrag, die Staaten bei der Umsetzung der 1992 auf dem Erdgipfel in Rio beschlossenen Klimarahmenkonvention zu unterstützen und die Umsetzung der durch die Länder eingegangenen Verpflichtungen zur Reduzierung ihrer Treibhausgase zu überwachen. Das Klimasekretariat hat seinen Sitz in Bonn.

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Kyoto-Protokoll

Erste Verpflichtungsperiode 2005 – 2012

Das Kyoto-Protokoll wurde auf der Vertragsstaatenkonferenz 1997 im japanischen Kyoto verabschiedet. Es adressiert in erster Linie die Industriestaaten, die für ihren hohen Ausstoß an Treibhausgase seit der industriellen Revolution und die damit verbundenen Folgen für das Weltklima Verantwortung übernehmen sollen. Diese Länder wurden im Anhang B (Annex B) des Protokolls festgelegt. Die Liste entspricht bis auf wenige Ausnahmen (Weißrussland und Türkei) den Annex-I-Staaten (Link Annex-I-Staaten) zuzüglich Kroatien, Slowenien, Monaco und Liechtenstein. Mit der Ratifizierung des Dokuments legten sich die Staaten erstmals rechtlich bindend auf die Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen fest: Bis 2012 sollte jedes Land seine Emissionen um insgesamt 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 verringert haben. Entwicklungsländer können das Protokoll ebenfalls unterzeichnen, sind jedoch weitgehend von Verpflichtungen befreit. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden nicht im Protokoll selbst festgelegt, sondern wurden in den nachfolgenden Klimakonferenzen erarbeitet.

Die Wirksamkeit des Protokolls war jedoch an die Bedingung geknüpft war, dass mindestens 55 Staaten, die gemeinsam für mehr als 55 Prozent der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verantwortlich waren, das Abkommen ratifizieren – eine Hürde an der das Protokoll lange scheiterte, weil einige der größten Kohlendioxid-Emittenten (wie die USA oder Russland) die Ratifizierung verweigerten. Erst mit der Ratifizierung durch Russland im Jahr 2004 konnte das Abkommen im folgenden Jahr in Kraft treten. Das Protokoll war vorerst bis 2012 gültig. Die USA, als größter CO2-Emittent, trat dem Abkommen nicht bei.

Zweite Verpflichtungsperiode 2013 - 2020

Eine zweite Verpflichtungsperiode des Protokolls von 2013 bis 2020 wurde 2012 auf der UN-Klimakonferenz in Doha, Katar beschlossen. Rund 190 Staaten haben das Protokoll zu diesem Zeitpunkt bereits ratifiziert. Neben den USA, die auch Kyoto II nicht beitraten, erklärten jedoch nun auch Russland, Kanada, Japan und Neuseeland ihren Austritt aus dem Abkommen.

Auf dem 21. UN-Klimagipfel in Paris 2015 soll mit dem Paris-Protokoll ein Nachfolgeabkommen für die Zeit ab 2020 beschlossen werden, welches für alle Staaten gleicher Maaßen bindend ist.

Zum deutschen Text des Kyoto Protokolls  

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Kyoto-Mechanismen / Flexible Mechanismen

Im Rahmen der sogenannten Kyoto-Mechanismen bietet das Kyoto-Protokoll den Ländern die Möglichkeit, ihren Treibhausgas-Minderungspflichten teilweise flexibel nachzukommen, indem sie Klimaschutzprojekte im Ausland fördern und dafür Emissionsgutschriften erhalten. Die Mechanismen werden deshalb häufig „flexible Mechanismen“ genannt. Die zugrunde liegende Idee dafür ist, dass die Emissionsminderung dort stattfinden sollte, wo sie am kostengünstigsten ist. Wichtig sei schließlich nicht, wo Treibhausgase reduziert werden, sondern dass sie reduziert werden. Dennoch schreibt das Protokoll vor, dass die Reduktionspflichten der Länder nicht ausschließlich durch die flexiblen Mechanismen abgedeckt werden dürfen.

Bei den Kyoto-Mechanismen handelt es sich um:

  • Emissionshandel
  • Joint Implementation (Gemeinsame Umsetzung)
  • Clean Development Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung)

Joint Implementation (JI) und dem Clean Development Mechanism (CDM) schaffen den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Industrieländer Klimaschutzprojekte im Ausland durchführen oder Fördern können. Durch den Emissionshandel können sie sich dann einen Teil der so eingesparten Treibhausgase auf ihre im Kyoto-Protokoll vereinbarten Reduktionsziele anrechnen lassen.

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Loss and Damage

Landschaft mit Himmer(c) Ryan McGuire/gratisography.com

Der Begriff  “Loss and Damage” steht für Schäden und Verluste, die durch den Klimawandel bedingt sind. Dazu gehören zerstörte Wohn- und Ackerflächen oder verlorene Ernten beispielsweise durch Taifune oder Dürren, aber auch durch den steigenden Meeresspiegel bedingte Migration. Die besonders von diesen klimabedingten Schäden betroffenen Regionen gehören meist zu den Entwicklungsländern oder Inselstaaten. Diese haben jedoch durch ihre geringere Industrialisierung im Vergleich zu den Industriestaaten weniger zum Fortschreiten des Klimawandels beigetragen. Sie fordern daher einen Ausgleich von den Industriestaaten für die durch die Erderwärmung bedingten Schäden und Verluste. Dies wäre, neben der durch die Klimarahmenkonvention bereits zugestandenen finanziellen Unterstützung für die Anpassung an neue Lebensbedingungen sowie eigene Klimaschutzmaßnahmen, eine weitere finanzielle Belastung für die Industriestaaten. Noch dazu scheuen diese die Verpflichtung zum Schadensausgleich, da die noch durch den Klimawandel entstehenden Kosten schlicht nicht absehbar sind.

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Paris-Abkommen

Abschlussplenum auf der Klimakonferenz 2015 in Paris(c) klimaretter.info

Das Paris-Abkommen bezeichnet den auf dem 21. Klimagipfel in Paris beschlossenen Klimaschutzvertrag, der nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls 2020 die internationalen Klimaschutzbemühungen regeln soll. Das Ziel des Abkommens: Die globale Erwärmung soll auf unter zwei Grad, besser noch 1,5 °C, im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden. Das Dokument basiert auf den freiwilligen Minderungsverpflichtungen der COP-Länder in ihren nationalen Klimaschutzplänen (INDCs/NDCs). Im Rahmen des Vertrags verpflichten sich die Länder dazu, ihre Klimaschutzpläne aller fünf Jahre zu überprüfen und ambitioniert anzupassen. Dabei gelten erstmalig für Industriestaaten und Entwicklungsländer einheitliche Kontrollinstanzen und Erfüllungspflichten. So soll der menschgemachte Treibhausgas-Ausstoß derart vermindert werden, dass ab 2050 der weltweite Ausstoß durch natürliche Kohlenstoffsenken (zum Beispiel durch die Bindung in Gewässern oder Pflanzen) ausgeglichen werden kann.

Außerdem bekräftigt der Vertrag das Versprechen der Industrieländer, den Entwicklungsländern 100 Milliarden Dollar für die Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen sowie eigene Klimaschutzstrategien zur Verfügung zu stellen. Diese Summe soll bis 2025 bereitgestellt werden.

Damit das Dokument in Kraft treten konnte, musste es von 55 Staaten, die für wenigstens 55 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes verantwortlich sind, unterzeichnet und als rechtlich bindend anerkannt werden. Dies war bereits im Oktober 2016 der Fall, nachdem China, die USA und die EU das Protokoll ratifizierten. Seit dem 4. November ist das Abkommen für die Vertragsstaaten rechtlich bindend. US-Präsident Donald Trump kündigte nach seiner Wahl im Jahr 2017 an, aus dem Abkommen aussteigen zu wollen. Die tatsächliche Kündigung reichte er im November 2019 ein. In Kraft tritt der Austritt ein Jahr später, im Jahr 2020 und nach erneuten Wahlen in den USA.

Einen Überblick über den derzeitigen Stand des Ratifizierungsprozesses gibt es auf der Seite der Vereinten Nationen.


Zur deutschen Übersetzung des des Paris-Abkommens

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Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten

Das „Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ ist Teil der Klimarahmenkonvention. Es basiert auf der Übereinkunft, dass die früher industrialisierten Länder der Welt, wie beispielsweise die USA oder die Europäische Union, durch ihren hohen Treibhausgas-Ausstoß seit mehreren Jahrzenten einen deutlich größeren Teil zur aktuellen Klima-Krise beigetragen haben als andere. Die Klimarahmenkonvention definiert zwar den weltweiten Klimaschutz als gemeinsame Aufgabe aller Staaten, stellt jedoch fest, dass sich einzelne Länder entsprechend ihrer jeweiligen Verursachungsbeiträge und wirtschaftlichen Situation in unterschiedlichem Umfang daran beteiligen sollten. Auf dieser Grundlage unterscheidet die Konvention in zwei verschiedene Ländergruppen: Die Industriestaaten (Annex-I-Staaten) und die Entwicklungsländer (Nicht-Annex-I-Staaten), wobei vor allem die erste Gruppe durch die Konvention zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet wurde.

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Treibhausgase

Treibhausgase sind ein natürlicher Bestandteil der Erdatmosphäre und sorgen durch die Speicherung von Erdwärme dafür, dass die Lufttemperatur um durchschnittlich 33 Grad Celsius im Vergleich zur ungehinderten Wärmeabstrahlung der Erde in das Weltall erwärmt wird. Sie fungieren praktisch also wie eine Art natürliches Gewächshaus, welches verhindert, dass die Erdwärme einfach direkt in das Weltall entweicht. Sie absorbieren einen Teil der von der Erde abgegebenen Wärme und strahlen diese auf die Erde zurück. Zusätzlich zur Wärme durch Sonneneinstrahlung kommt es zu den von uns gewohnten Temperaturen. Ohne Treibhausgase wäre es auf der Erde so kalt, dass menschliches Leben in gewohnter Form nicht denkbar wäre.

Durch anthropogene (menschliche) Einflüsse wie Industrie, Viehzucht oder Verkehr erhöht sich die Konzentration der Treibhausgase jedoch auf ein Niveau, durch welches deutlich mehr Wärme an die Erde zurückgestrahlt wird als beim Urzustand: In der Folge erwärmt sich das Erdklima. Um die Erwärmung zu begrenzen, muss der menschgemachte Treibhausausstoß reduziert werden.

Die wichtigsten Treibhausgase laut Kyoto-Protokoll:

  • Kohlendioxid (CO2)
  • Methan (CH4)
  • Lachgas (N2O)
  • wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW)
  • perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW)
  • Schwefelhexafluorid (SF6)

Seit 2015 wird außerdem Stickstofftrifluorid (NF3) als eines der wichtigsten Treibhausgase berücksichtigt.

Etwa drei Viertel der anthropogen verursachten Treibhausgase sind Kohlendioxid. Die Reduzierung des Ausstoßes von CO2 hat in Klimaschutzbemühungen folglich besondere Bedeutung. Anbei finden Sie eine Darstellung der Entwicklung des Treibhausgas-Ausstoßes Deutschlands in den letzten Jahren.

Mehr zu den Berichten der Bundesregierung zu den deutschen Emissionsminderungs-Zielen finden Sie im Bereich „Aktuelle Zahlen der Treibhausgasemissionen“ aus der Webseite des Bundesumweltministeriums.

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UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC)

Fahnen der Länder der Vereinten Nationen(c) iStock.com/Peterfactors

Die UN Klimarahmenkonvention, im Englischen “United Nations Framework Convention on Climate Change” (UNFCCC) genannt, wurde 1992 auf dem Erdgipfel im brasilianischen Rio de Janeiro verabschiedet. Die Konvention hat das Ziel, durch gemeinsame Aktionen der Vereinten Nationen, die vom Menschen verursachte Störung des Klimasystems zu verhindern und so den Weltklimawandel aufzuhalten. Explizit haben sich die Staaten darauf geeinigt, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, welches eine gefährliche Störung des Weltklimas verhindert. Welche Maßnahmen genau dazu ergriffen werden sollen und was konkret zur Stabilisierung der Treibhauskonzentration getan werden muss, verhandelt seit 1995 jährlich das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention, die Vertragsstaatenkonferenz (engl.: Conference of Parties/COP). Basierend auf dem „Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichem Verantwortlichkeiten“ werden in der Klimarahmenkonvention unterschiedliche Erfordernisse für Industrieländer und Entwicklungsländer bezüglich ihrer Verantwortung im Klimaschutz definiert.

Die Konvention trat am 21.3.1994 in Kraft und ist mittlerweile durch mehr als 190 Staaten ratifiziert – Das umfasst nahezu alle Staaten der ganzen Welt.

Zur deutschen Übersetzung der Klimarahmenkonvention

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Vertragsstaatenkonferenz (COP)

Die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of Parties/COP)ist das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention, an der fast alle Staaten der Welt teilnehmen. Die Vertragsstaatenkonferenz ist bekannter unter dem Namen Weltklimagipfel oder COP und fand erstmalig 1995 in Berlin statt. Auf den jährlichen Treffen geht es um die Umsetzung des auf der Klimarahmenkonvention beschlossenen gemeinsamen globalen Klimaschutzes. Hierbei werden zum einen neue Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet, sowie vergangene Maßnahmen kontrolliert.

Die Ergebnisse einiger der wichtigsten Klimagipfel haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

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Zwei-Grad-Ziel

Thermometer(c) iStock.com/webking

Das Zwei-Grad-Ziel, ebenso wie das 1,5-Grad-Ziel, basiert auf wissenschaftlichen Prognosen, die voraussagen, dass eine folgenschwere Störung des Klimasystems nur aufgehalten werden kann, wenn die durchschnittliche Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius, besser 1,5 Grad Celsius, gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung begrenzt werden kann. Selbst bei dieser geringfügigen Erwärmung rechnen Klimaexperten mit nachhaltigen Veränderungen und Störungen des Ökosystems und des Weltklimas. Die Folgen einer höher ausfallenden Erwärmung sind Experten zufolge dahingegen gänzlich unkalkulierbar. Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, muss allem voran der weltweite Treibhausgasausstoß massiv verringert werden. Die bisher zugestandenen Reduktionsziele der Länder reichen bis dato noch nicht aus, um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen.

International wurde das Zwei-Grad-Ziel erstmals auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen 2009 im Rahmen des Copenhagen Accord anerkannt. Rechtlich bindend wurde der Accord allerdings erst im darauffolgenden Jahr, als er auf der UN-Klimakonferenz in Cancún im Jahr 2010 als rechtlich bindend anerkannt und verabschiedet wurde.

Kritik an der Zwei-Grad-Grenze stammt vor allem aus Entwicklungs- und Schwellenländern in Äquatornähe: In ohnedies wärmeren Ländern werden die Folgen einer Erderwärmung um zwei Grad Celsius besonders verheerende Folgen haben. Sie plädieren auf eine maximale Erwärmung um 1,5 Grad Celsius. Ein Ziel, welchem sie bei den Klimaverhandlungen 2015 in Paris näher gekommen sind: Eine maximale Erwärmung auf 1,5 Grad wurde auf der Konferenz ausdrücklich als Ziel formuliert, wenn auch nicht bindend im neuen Klimavertrag festgehalten. Auch der im Dezember 2018 erschienene Sonderbericht 1,5 °C globale Erwärmung vom IPCC kommt zu de Schluss, dass das 1,5-Grad-Ziel erreichbar ist und gegenüber dem Zwei-Grad-Ziel große Vorteile habe, da es die negativen Folgen der globalen Erwärmung minimiert.

Autorin: Laura Wagener (Freie Redakteurin)

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