3. Deutscher Kältepreis: Frist verlängert!

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Es werden Preise in folgenden Kategorien vergeben:

  • klimafreundliche Klimatisierung eines Gewerbegebäudes,
  • klimafreundlicher Einsatz von Kältemaschinen in der Lebensmittelproduktion und
  • klimafreundliche kältetechnische Sonderanwendungen.

Um die neun Förderpreise mit Preisgeldern von insgesamt 52.500 Euro können sich Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft oder Personen mit gewerblich verwertbaren Entwicklungen/Konzepten bewerben. Über die Preisvergabe entscheidet eine vom Bundesumweltministerium berufene Jury aus Fachleuten der Kälte- und Klimatechnik.

Die Ausschreibungsunterlagen mit Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

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