
Energiesteuerentlastung ausgesetzt
Beim Kauf von Brennstoffen für KWK-Anlagen erhalten die Betreiber vorerst keine Steuererstattung mehr. Auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, erklärte die Bundesregierung, dass das Bundesfinanzministerium die Steuererstattung seit April nicht mehr gewährt. Als Begründung wurden Probleme bei der Abstimmung mit der EU angegeben.
Bislang bekamen Betreiber kleiner KWK-Anlagen bis zwei Megawatt die Stromsteuer beim Einkauf von Brennstoffen wie Erdgas oder Holzpellets vom Finanzministerium auf Antrag erstattet. Die EU hatte die staatliche Beihilfe nur bis zum 31. März 2012 genehmigt. Die Bundesregierung musste deswegen eine Verlängerung beantragen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums habe die Bundesregierung im Oktober einen entsprechenden Antrag bei der EU eingereicht, die EU-Kommission jedoch bis heute nicht über diesen Antrag befunden. Wann die Steuerbefreiung möglicherweise wieder in Kraft trete, sei somit noch unklar. Zurzeit werden zwar Anträge auf Steuerentlastung entgegengenommen, doch erst nach einer positiven Entscheidung der EU-Kommission kann die Bearbeitung erfolgen, erklärt das Bundesfinanzministerium.
Grüne kritisieren Bundesregierung
Die Bundesfraktion der Grünen warf der schwarz-gelben Bundesregierung unterdessen vor, das Finanzministerium habe den Antrag auf Verlängerung erst sehr spät eingereicht. Darunter müssten nun die Betreiber der Anlagen, die für deren wirtschaftlichen Betrieb auf die Steuererstattung angewiesen sind, leiden.
Wer vorhat ein Blockheizkraftwerk zu installieren, kann trotzdem profitieren: Seit April 2012 ist der Einbau von Mini-Blockheizkraftwerken mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 20 Kilowatt in bestehenden Ein-, Zwei- oder kleineren Mehrfamilienhäusern wieder förderfähig. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. Nähere Informationen dazu und zu weiteren Neuigkeiten bei den Förderprogrammen erfahren Sie in unserem Förder-Spezial.
Autor/in: Sebastian Lambeck






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