Finanzierung und Förderung
Gesetzlich garantierte Vergütung
Photovoltaikanlagen werden in Deutschland in erster Linie durch die Vergütung finanziert, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert. Speist die Anlage den Solarstrom ins öffentliche Netz ein, erhält der Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde vom örtlichen Energieversorger einen festen Obolus - für das Inbetriebnahmejahr und zwanzig weitere Jahre lang. Das Versorgungsunternehmen wiederum legt die Vergütung auf alle Stromkunden um. Jedes Jahr verringert sich der Vergütungssatz um eine bestimmte Degression. Der Staat garantiert die Einspeisevergütung des Installationsjahrs für zwanzig Jahre. Wurde die Anlage 2008 aufgebaut, wird die Vergütung bis Ende 2028 gezahlt.
Höhe der Vergütung
Seit der jüngsten Novelle des EEG Anfang 2009 wird auch selbstgenutzter Solarstrom aus so genannten Inselanlagen vergütet. Die Einspeisevergütung sinkt jedes Jahr im Januar um acht bis zehn Prozent ab (Degression). Dadurch wird die Solarindustrie gezwungen, ihre Kosten zu senken, um den Solarstrom möglichst schnell konkurrenzfähig gegenüber anderen Stromerzeugern zu machen.
2009 und 2010 gelten folgende Vergütungssätze laut EEG für Dachanlagen bzw. Fassadenanlagen (Alle Angaben in Ct/kWh, also Eurocent je Kilowattstunde):
2009 | 2010 | |
bis 30 kW Solarleistung | 43,01 | 39,57 |
von 30 bis 100 kW Solarleistung | 40,91 | 37,64 |
100 kW bis 1 MW | 39,58 | 35,62 |
größer 1 MW | 33,00 | 29,70 |
Eigennutzung bis 30 kW | 25,01 | 23,01 |
Wer zahlt?
Die Vergütung wird vom jeweiligen Energieversorgungsunternehmen gezahlt, in dessen Netz der Solarstrom eingespeist wird. Die Vergütung erhält der Anlagenbetreiber also nicht von einer staatlichen Stelle.
Finanzierung von Photovoltaikanlagen
Bevor die Einspeisevergütung fließen kann, muss man die Anlage und ihre Installation vorfinanzieren.
Die Nürnberger Umweltbank und vergleichbare Anbieter akzeptieren den prognostizierten Solarertrag als Sicherheit, um eine Photovoltaikanlage zu kreditieren.
Die KfW-Förderbank bietet zinsgünstige Kredite über das Programm „Solarstrom erzeugen“. Ab 2010 knüpft die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre Kredite daran, ob das Recycling der Solarmodule nach Ablauf der Betriebszeit von zwanzig Jahren geklärt ist. Derzeit baut die Industrieinitiative PV Cycle ein flächendeckendes Rücknahmesystem für Deutschland auf. Photovoltaikanlagen unterliegen nicht der Elektronikschrottverordnung der Europäischen Union.
Investition
Grob gerechnet kann man sagen, dass sich die Investition in eine Photovoltaikanlage rund zur Hälfte auf die Solarmodule, zwölf Prozent auf den Wechselrichter, zwanzig Prozent auf das Installationsmaterial, 15 Prozent auf die Arbeitskosten des Installateurs und drei Prozent auf Planung und Dokumentation verteilt.
in Zusammenarbeit mit Heiko Schwarzburger, Fachjournalist für Erneuerbare Energien

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