KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen

Ab 1. März 2011 gewährt die KfW Bankengruppe wieder Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern oder den Einbau neuer Heizungs- und Lüftungssysteme. Diese Förderung gab es 2010 auch, zum 1. September 2010 wurde sie allerdings eingestellt und nur noch komplette Sanierungspakete gefördert. Mit der Wiederaufnahme ist laut KfW eine Verschärfung der technischen Anforderungen um 20 Prozent verbunden. Konkret bedeutet das, dass nun bei der Sanierung die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht werden müssen, um in den Genuss der zinsvergünstigten Kredite oder der Zuschüsse zu kommen.

So werden Sanierungen 2011 gefördert

Ebenfalls geändert wird ab März 2011 das Berechnungsverfahren. Bislang wurde bei Änderungen an der Gebäudehülle der Wärmedurchgangswiderstand (U-Wert) des neuen Dämmstoffs berücksichtigt. Nun muss der U-Wert für das gesamte Bauteil inklusive der neuen Dämmung erreicht werden.

Außerdem ist die Einbeziehung eines Bausachverständigen zwingend vorgeschrieben und wird auch bezuschusst. Das war bislang nur bei der Kombination unterschiedlicher Maßnahmen der Fall. Von der KfW werden dabei Energieberater anerkannt, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Gefördert wird die professionelle Baubegleitung während der Sanierung in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu 2.000 Euro.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen bietet unser Förderratgeber. Der Modernisierungsratgeber prüft zudem die Wirtschaftlichkeit Ihrer geplanten Sanierungsmaßnahmen.

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