Förderprogramm: KfW - Programm Erneuerbare Energien im Programmteil 'Premium', Biomasseanlagen (Nr. 271, 281) (Tilgungszuschuss)
Was wird gefördert?
- Voraussetzung für die Verrechnung des Tilgungszuschusses ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auf dem KfW-Formular.
- Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Tilgungszuschuss dem Darlehen als Sondertilgung zu den in der Kreditzusage genannten möglichen Quartalsterminen gutgeschrieben.
- Dabei wird der Tilgungszuschuss grundsätzlich auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet, sofern mit der KfW keine andere Abrechnung vereinbart wird.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft)
- gemeinnützige Antragsteller*innen und Genossenschaften
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände (zum Beispiel kommunale Zweckverbände), die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.
Beschreibung des Förderprogramms:
Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung:
Bis zu 20 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung (Grundförderung) für förderfähige Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung, höchstens jedoch 50.000 Euro je Einzelanlage.
Zusätzlich können folgende Boni genutzt werden:
- Bonus für niedrige Staubemissionen: Bis zu 20 Euro je kW Nennwärmeleistung, sofern die staubförmigen Emissionen maximal 15 mg/m³ (Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand (273 K, 1013 hPa)) betragen.
- Bonus für die Errichtung eines Pufferspeichers: Die Grundförderung erhöht sich um bis zu 10 Euro je kW Nennwärmeleistung, sofern für den Kessel ein Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW Nennwärmeleistung installiert wird.
KWK-Biomasseanlagen: 40 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung für förderfähige KWK-Biomasseanlagen.
Zusatzförderung:
- Sofern die Errichtung der Anlage auch dem Betrieb eines kleinen oder mittleren Unternehmens dient, kann der Förderbeitrag für kleine und mittlere Unternehmen um 10 Prozent des gesamten Zuwendungsbetrags erhöht werden.
- Zusätzliche Tilgungszuschüsse um jeweils 20 Prozent für die Förderung des Austauschs besonders ineffizienter Heizungsanlagen im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE). Austauschmodelle siehe Richtlinie.
- Die Kombination einer Finanzierung der aus dem Programm Erneuerbare Energien "Premium"geförderten Anlagen ist nur mit dem KfW-Programm"Energieeffizient Bauen" möglich.
- Ausgeschlossen ist die Kombination eines Kredites aus Erneuerbare Energien "Premium" mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme-und Stromerzeugung).
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung