Förderprogramm: KfW - Programm Erneuerbare Energien im Programmteil 'Premium', Solarthermieanlagen (Nr. 271, 281) (Tilgungszuschuss)
Was wird gefördert?
- Voraussetzung für die Verrechnung des Tilgungszuschusses ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auf dem KfW-Formular.
- Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Tilgungszuschuss dem Darlehen als Sondertilgung zu den in der Kreditzusage genannten möglichen Quartalsterminen gutgeschrieben.
- Dabei wird der Tilgungszuschuss grundsätzlich auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet, sofern mit der KfW keine andere Abrechnung vereinbart wird.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft)
- gemeinnützige Antragsteller*innen und Genossenschaften
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände (zum Beispiel kommunale Zweckverbände), die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Tilgungszuschuss kann über zwei Fördermechanismen beantragt:
- Größenabhängige Förderung von Solarkollektoranlagen:
- bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten für folgende Nutzungsarten: Warmwasserbereitung, Raumheizung, solare Kälteerzeugung und Zuführung in ein Wärmenetz
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten Einspeisung des überwiegenden Teils der Wärme in ein Wärmenetz mit mindestens vier Abnehmenden
- bis zu 50 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung.
- Ertragsabhängige Förderung von Solarkollektoranlagen:
- Der gemäß Datenblatt 2 der Solar-Keymark Programmregeln ausgewiesene jährliche Kollektorwärmeertrag wird mit der Anzahl der installierten Solarthermiemodule und 0,45 Euro multipliziert.
- Sofern die Errichtung der Anlage auch dem Betrieb eines kleinen oder mittleren Unternehmens dient, kann der Förderbeitrag für kleine und mittlere Unternehmen um 10 Prozent des gesamten Zuwendungsbetrags erhöht werden.
- Zusätzliche Tilgungszuschüsse um jeweils 20 Prozent für die Förderung des Austauschs besonders ineffizienter Heizungsanlagen im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE). Austauschmodelle siehe Richtlinie.
- Die Kombination einer Finanzierung der aus dem Programm Erneuerbare Energien "Premium"geförderten Anlagen ist nur mit dem KfW-Programm"Energieeffizient Bauen" möglich.
- Ausgeschlossen ist die Kombination eines Kredites aus Erneuerbare Energien "Premium" mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme-und Stromerzeugung).
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser