Förderprogramm: Hamburg - Mietwohnungsneubau 1. Förderweg: Wohnraum für niedrige Einkommen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre, behinderte Menschen und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.
- Die zulässige Anfangsmiete liegt in der Regel bei 6,70 Euro/m² Wohnfläche. Wohnberechtigt sind Mieter*innen, deren Einkommen nicht mehr als 45 Prozent über den in § 8 HmbWoFG festgelegten Grenzen liegen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum von 15 Jahren, optional über 20 oder 30 Jahre.
- Die Grundstück: Darlehen für Grundstücke aus städtischen Eigentum bis 600 Euro/m² Wfl. bzw. Grundstücke aus privatem Eigentum bis 1.280 Euro/m² Wfl.
- Neubau von Mietwohnungen: Das Darlehen beträgt 1.000 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche. Die laufenden Zuschüsse sind von der Höhe des Grundstückswerts und der Größe des Bauvorhabens abhängig (siehe Richtlinie).
- Änderung oder Erweiterung von Gebäuden: Es handelt sich dabei um Maßnahmen wie z. B. Anbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten, Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude. Bei Erweiterungen müssen mindestens die energetischen Anforderungen an einen Neubau nach EnEV erfüllt werden. Das Darlehen beträgt bis zu 2.000 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche bzw. bis zu 90 Prozent der von der IFB Hamburg anerkannten Gesamtkosten. Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 15 Jahre, optional kann eine 20- oder 30-jährige Laufzeit gewählt werden. Die laufenden Zuschüsse sind von der Höhe des Grundstückswerts und der Größe des Bauvorhabens abhängig (siehe Richtlinie).
- Barrierereduzierte Grundausstattung: Wohnungsneubauten mit mehr als zwei Wohngeschossen sind mit einer barrierereduzierten Grundausstattung zu bauen. Die Grundausstattung wird mit 1.020 Euro/WE, Grundausstattung mit barrierefreiem Freisitz mit 2.040 Euro/WE gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Herr Schmidt, Herr Günther
Telefon: 040/24846-357, -314
Fax: 040/24846-56-357, -314
E-Mail-Adresse: g.schmidt@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgaswärmepumpe | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Fernwärme | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik