Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Förderung des Baus von Mietwohnungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neubau, der Ersatzneubau, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LwoFG) liegt bzw. deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht um mehr als 60 Prozent übersteigt, und die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.
- Des Weiteren wird gemeinschaftliches bzw. betreutes Wohnen gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Investierende, die preiswerte Mietwohnungen errichten. Die Haushalte der Mieter*innen dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen kann aus Grunddarlehen und Zusatzdarlehen bestehen. Daneben wird auf das Grunddarlehen in den Fördermietenstufen 3 bis 6 und auf das Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen ein Tilgungszuschuss gewährt.
- Die Höhe des Grunddarlehens je m² Wohnfläche richtet sich nach Mietenstufen (siehe Richtlinie).
- Neben dem Grunddarlehen können die nachfolgend aufgeführten Zusatzdarlehen pro Wohnung gewährt werden für:
- Nachgewiesene Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau oder für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten bis zu 16.000 Euro.
- Bauliche Maßnahmen, die für Menschen mit Schwerbehinderung vorgesehen sind, in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, jedoch nicht mehr als 15.000 Euro.
- Bauliche Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter sowie zur Vermeidung von Barrieren dienen, in Höhe von 50 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche, jedoch nicht mehr als 4.000 Euro.
- Den Einbau von Aufzügen, wenn dieser gemäß §36 Abs. 4 der Landesbaudordnung nicht vorgeschrieben ist, in Höhe von 4.000 Euro je Wohnung, höchstens jedoch pro Aufzug 50.000 Euro.
- Die Zinsen für Darlehen zur Förderung von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen betragen während der Dauer der Miet- und Belegungsbindung 0 Prozent p.a. 1. bis 10. Jahr, 0,5 Prozent p.a. 11. bis 15. Jahr und 1 Prozent p.a. 16. bis 20. Jahr.
- Die Zinsen für Darlehen zur Förderung von Wohnungen für Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze betragen während der Dauer der Miet- und Belegungsbindung 0 Prozent p.a. 1. bis 5. Jahr, 0,5 Prozent p.a. 6. bis 10. Jahr und 1 Prozent p.a. 11. bis 15. Jahr.
- Nach Ablauf der Miet- und Belegungsbindungen wird das IDarlehen marktüblich verzinst.
- Der Tilgungssatz beläuft sich auf mindestens 1 Prozent p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
- Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt 20 Jahre für Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen bzw. 15 Jahre für Wohnungen für Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Kontakt zur Antragstelle:
zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Alexandra Wüst, Heiko Merz
Telefon: 06131/6172-1764, -1746
Fax: 06131/6172-1642
E-Mail-Adresse: alexandra.wuest@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Erdgas-BHKW | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgaswärmepumpe | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Pflanzenöl-BHKW | Strom-Wärmepumpe