Förderprogramm: KfW - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (Nr. 431) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, wahlweise mit einer Nachhaltigkeits-zertifizierung, bei:
- dem Neubau oder der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
- der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen (nur in Kombination mit dem Produkt 152).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Diesen Zuschuss erhält jede/r, die/der für energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses ein entsprechendes Förderprodukt nutzt. Das sind im Folgenden:
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
- Energieeffizient Bauen (153).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Für die Baubegleitung durch Sachverständige werden Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten gewährt (bis zu 4.000 Euro pro Antragsteller*in und Vorhaben).
- Als Vorhaben gilt der Neubau oder die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude. Der gleichzeitige oder unmittelbar aufeinander folgende Neubau oder die Sanierung mehrerer baugleicher Wohngebäude zum gleichen KfW-Effizienzhaus-Niveau oder die Durchführung gleicher Einzelmaßnahmen wird dabei als ein Vorhaben gefördert.
- Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
- Sachverständige im Sinne dieses Programms sind die in der Expert*innenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude" eingetragene Sachverständige.
- Die Beantragung des Zuschusses muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Abschluss des Vorhabens.
- Aufwendungen für eine unabhängige Energieberatung vor Durchführung der Maßnahmen können im Rahmen des Förderprogramms "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) separat gefördert werden. Diese Kosten können nicht in die förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung einbezogen werden.
- Die Kombination des Zuschusses mit den Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (Programmnummer 151/152, 153, 430) sowie weiteren öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die Summe der Förderzusagen der förderfähigen Kosten für die Leistungen der Sachverständigen nicht übersteigt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung