Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung, Neubau von Mietwohnungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau, Ausbau und Erweiterung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen im Land Schleswig-Holstein unter Beachtung von Kontingenten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen.
- Gefördert werden können nur Wohnungen für Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 8 Abs. 2 SHWoFG in Verbindung mit § 7 und § 9 SHWoFG-DVO nicht überschreitet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch Baudarlehen, deren Höhe sich nach den angemessenen Gesamtkosten, der Lage des Objektes und renditerelevanten Komponenten des/der Investierenden richtet.
- Neben dem Baudarlehen wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 375 Euro je geförderter Wohnfläche gewährt. Der Zuschuss und das Baudarlehen dürfen die förderfähigen Kosten und die maximale Förderhöhe nicht überschreiten.
- Konditionen bei Zweckbindung von 35 Jahren: 0 Prozent Zinsen bis zum Ende des 20. Jahres nach Bezugsfertigkeit, ab dem 21. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird der Zins entsprechend vertraglicher Vereinbarungen alle 5 Jahre um 0,25 Prozent erhöht. Ab dem 36. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird das Darlehen für die Restlaufzeit mit 2,5 Prozent verzinst.
- Konditionen bei Zweckbindung von 20 Jahren: 0 Prozent Zinsen bis zum Ende des 10. Jahres nach Bezugsfertigkeit, ab dem 11. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird der Zins entsprechend vertraglicher Vereinbarungen alle 5 Jahre um 0,25 Prozent erhöht. Ab dem 21. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird das Darlehen für die Restlaufzeit mit 2,5 Prozent verzinst.
- Sonstige Fördervoraussetzungen:
- Angemessenheit der Kosten
- Vereinbarung einer Miete von maximal 5,25 Euro bis 6,10 Euro pro m² mtl. (nach Regionalstufen) bzw. im 2. Förderweg 7,50 Euro oder 8,00 Euro pro m² mtl. (nach Regionalstufen) je für die Dauer von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit. Eine Erhöhung der Nutzungsentgelte ab dem 5. Jahr nach Bezugsfertigkeit bis zu 6,00 Prozent alle drei Jahre bis zum Ende der Zweckbindung ist zulässig.
- Die Höhe der Eigenbeteiligung wird von der IB.SH festgelegt.
- Die Mindeststandards nach der Energieeinsparverordnung müssen eingehalten werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein,
Betratungszentrum Flensburg, Kiel,
Lübeck und Norderstedt
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-3530, -5003
Fax: 0431/9905-33 83
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Erdgas-BHKW | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgaswärmepumpe | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Pflanzenöl-BHKW | Strom-Wärmepumpe