Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderprogramm zur rationellen Energieverwendung, Passivhäuser (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neubau von Passivhäusern, die die Kriterien für die Zertifizierung als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ erfüllen.
- Nähere Informationen zu den Qualitätskriterien gibt es im Internet unter www.ig-passivhaus.de oder www.passiv.de.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, d.h. Hauseigentümer*innen oder Mieter*innen, die eine Energiesparmaßnahme im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Heidelberg durchführen wollen.
- Bauträger können stellvertretend für die Käufer*innen Förderanträge stellen und Zuwendungsbescheide erhalten. Die Fördergelder werden an die zukünftigen Käufer ausgezahlt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 50 Euro/m² Wohnfläche (ohne Terrassen oder Balkone), Förderung PLUS 75 Euro/m² Wohnfläche (für öffentlich geförderten Wohnraum).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-25720, -25130
E-Mail-Adresse: doris.goetz@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung