Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderprogramm zur rationellen Energieverwendung, Förderbaustein „Nachhaltiger Neubau und Nachverdichtung“ (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von Wohngebäuden und die Nachverdichtung im städtischen Raum in Form von An- und Aufbauten:

  • Neubau Passivhaus m Passivhaus-Standard (Classic bzw. Plus)
  • Neubau Holzbau mit Einsatz nachwachsender Rohstoffe.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

Neubau Passivhaus:

  • Passivhaus Classic: 50 Euro/m²EBF
  • Passivhaus Plus: 100 Euro/m²EBF
  • Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus: 10 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro
  • Eigentumswohnung (bei drei oder mehr Wohneinheiten im Gebäude): 10 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro
  • Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten: 10 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro je Wohneinheit und bis 4.000 Euro je Gesamtobjekt.
  • Die Förderhöchstgrenzen bei Neubauten im Passivhaus-Standard liegen bei 5.000 Euro pro Wohneinheit für das Passivhaus Classic und 10.000 Euro pro Wohneinheit für das Passivhaus Plus.
Neubau Holzbau:
  • Vollholz oder Holzwerkstoffe in der Gebäudekonstruktion: 20 Euro/m² Bauteilfläche
  • Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (Flachs, Hanf, Holz, Jute, Schafwolle, Schilfrohr, Seegras, Stroh): 20 Euro/m² Dämmfläche.
  • Die Förderhöchstgrenzen beim Neubau Holzbau liegen bei 5.000 Euro pro Wohneinheit.
Kumulierung:
  • Die kombinierte Förderung einer Maßnahme aus anderen Fördermitteln der Stadt Heidelberg ist nicht möglich.
  • Die Kumulierung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Fördertöpfen ist möglich und sogar Fördervoraussetzung. Vorgaben des anderen Fördermittelgebers zu Höchstgrenzen (beispielsweise im Hinblick auf eine Kumulierung) wendet die Stadt Heidelberg entsprechend an.
  • Die Kumulierung einer BEG WG-Maßnahme zum Neubau mit einer Förderung durch die Stadt Heidelberg ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-18161, -18141
E-Mail-Adresse: klimasuchtschutz@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Strom-Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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