Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Kontrollierte Lüftungsanlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind zentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent.
- Ein Dichtigkeitstest zur Vermeidung von unkontrollierten Wärmeverlusten ist nachzuweisen.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neuburg an der Donau sind.
- Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit deren Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau haben sowie Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal in Neuburg an der Donau haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss für kontrollierte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beträgt für Zentrale Lüftungsanalagen 800 Euro und für Dezentrale Lüftungsanlagen 300 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung