Förderprogramm: Land Berlin - IBB Energetische Gebäudesanierung (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- einzelne energetische Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
- energetische Sanierung eines Baudenkmals
- Kauf von saniertem Wohnraum
- Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermietende und Investierende mit Investitionsort in Berlin sowie Ersterwerber*innen von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit der KfW, der von der IBB zusätzlich um bis zu 0,6 Prozent p.a. zinsvergünstigt werden kann.
- Gefördert werden 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete.
- Die Darlehenslaufzeiten sind variabel mit bis zu fünf Tilgungsfreijahren.
- Der Zinssatz wird für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Tilgungszuschüsse finden Sie unter www.kfw.de (Programmnummern 151/152).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
Fax: 030/2125-4300
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/energie
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | BHKW | Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Kellerdeckendämmung | Dachdämmung | Fensteraustausch