Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude (Neubau, Aufstockung oder Anbau),
  • einer Eigentumswohnung durch Änderung, Nutzungsänderung eines Gebäudes,
  • der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen setzt sich aus einem Grunddarlehen und weiteren Zusatzdarlehen zusammen.
  • Das Grunddarlehen ist in Einkommensgruppe A und B gegliedert, Einkommensgrenzen siehe Richtlinie.
  • Zuzüglich gibt es einen Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) mit 23.000 Euro und Barrierefreies Objekt mit 11.500 Euro.
  • Auf das Grunddarlehen wird ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent gewährt.
  • Für Zusatzdarlehen beträgt der Tilgungsnachlass 50 Prozent.
  • Zusatzdarlehen sind: BEG Effizienzhaus 40 Standard mit 30.000 Euro, Standortaufbereitung (bspw. Abrisskosten) mit 25.000 Euro (maximal 75 Prozent der Kosten) und Bauen mit Holz mit 1,30 Euro/kg verbautem Holz (maximal 17.000 Euro).
  • Wenn Sie kein Darlehensangebot zur Finanzierung der Gesamtkosten von Ihrer Hausbank erhalten, können Sie zusätzlich ein Ergänzungsdarlehen von maximal 50.000 Euro/minimal 2.000 Euro erhalten. Der Zinssatz liegt hier bei 3,62 Prozent p.a.
Kumulierung: Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen für geförderten Maßnahmen ist zulässig. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe

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