Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Passivhaus/Plusenergiehaus (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Passivhäuser, die die Bewertungskriterien der Zertifizierungsstelle für qualitätsgeprüfte Passivhäuser, Passivhausinstitut Darmstadt, erfüllen:
    • Jahresheizwärmebedarf maximal 15 kWh/(m²a) oder Heizwärmelast maximal 10 W/m²
    • Jahresprimärenergiebedarf maximal 120 kWh/(m²a) inkl. Haushaltsstrom
    • Drucktestluftwechsel n50 maximal 0,6 h-1.
  • Gefördert wird die Errichtung von Plusenergiehäusern auf Basis eines KfW Effizienzhauses 40 oder einer besseren Effizienzklasse.
    • KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 Prozent und den Transmissionswärmeverlust (H ́T) von 55 Prozent der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach dem aktuell gültigen GEG zulässig.
    • Der Jahresertrag des auf dem Grundstück mit erneuerbaren Energien produzierten Stroms multipliziert mit dem Primärenergiefaktor für Strom muss über die Simulationsberechnung den verbleibenden Jahres-Primärenergiebedarf aus dem GEG-Nachweis um mindestens 1.500 kWh/a übersteigen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neuburg an der Donau sind.
  • Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit deren Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau haben sowie Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
  • Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal in Neuburg an der Donau haben, gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt jeweils pauschal 3.000 Euro. Kumulierung: Die Förderung der Errichtung von Passivhäusern/Plusenergiehäusern ist nicht mit weiteren Maßnahmen des Förderprogramms kumulierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten