Förderprogramm: KfW - Energieeffizient Sanieren (Nr. 430) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
KfW-Effizienzhaus: Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Auf Grundlage der geltenden EnEV werden folgende Niveaus gefördert (je geringer die Zahl, desto effizienter ist das Gebäude):
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Ebenfalls gefördert wird die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen, wenn diese
- Eigentümer*innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind
- Ersterwerbende eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind
- eine Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaft aus Privatpersonen sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss der Sanierung ausgezahlt wird:
- KfW-Effizienzhaus 55: 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 48.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 35 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 42.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 36.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 33.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 25 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
- Die Bagatellgrenze liegt bei 300 Euro.
- Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) sind Sachverständige zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expert*innenliste unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Personen.
- Die Kombination dieses Förderprogramms mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Förderzusagen für die gleiche(n) Maßnahme(n) ist möglich, sofern deren Summe 10 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Zuschussbetrag des KfW-Programms entsprechend anteilig gekürzt.
- Nicht möglich ist die Kombination dieses Programms:
- mit der Kreditvariante dieses Programms (Programmnummer 151/152) oder mit einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstituts für dasselbe Vorhaben (KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen)
- mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Einbruchschutz | Kauf einer Ladestation | Hausautomation