Förderprogramm: Hamburg - Erneuerbare Wärme, Modul Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen ab einer Größe von 100 kW
- Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
- Wärmepumpen ab einer Nennwärmeleistung von 40 kW
- Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Enregien dienen
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m³ (nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Wärmepumpe oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Modul Bioenergie
- Biomasse-Verbrennungsanlagen: 45 Euro je kW Nennwärmeleistung bis 500 kW
- Größere Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen: Festlegung des Zuschusses im Einzelfall
- Modul Wärmepumpen-Anlagen
- Für gasbetriebene Wärmepumpen, elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 100 Euro je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 4.000 Euro.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 40 Euro je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.300 Euro.
- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW.
- Modul Wärmeverteilnetze
- Neubau und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen: bis zu 80 Prozent der notwendigen Investitionskosten
- Modernisierung von Wärmeverteilnetzen: bis zu 20 Prozent der notwendigen Investitionskosten
- Modul Wärmespeicher
- 400 Euro/m³ bis zu einem Volumen von 10 m³, 250 Euro/m³ ab einem Volumen von 10 m³. Bei einem Volumen von mehr als 100 m³ wird der Zuschuss individuell festgelegt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-129
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: a.bartsch@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Biomasseheizung | Energienetze | Wärmepumpe | Wärmepumpen