Förderprogramm: ESWE Versorgungs AG - Innovations- und Klimaschutzfonds (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Wohn- und Geschäftsgebäude, deren Errichtung bis spätestens 31.12.1994 erfolgte und die zu mehr als 50 Prozent ständig zu Wohnzwecken genutzt werden. Folgende Hauptmaßnahmen zur Verbesserung und Optimierung der Anlagentechnik und des baulichen Wärmeschutzes werden gefördert:

  • Dämmmaßnahme an Außenwänden
  • Dämmmaßnahme am "oberen Gebäudeabschluss": Dach und/oder oberste Geschossdecke (mindestens 75 Prozent Bestandfläche/Grundfläche)
  • Austausch von Fenstern und Fenstertüren (mindestens 75 Prozent bezogen auf die Bestandsfläche)
  • Erneuerung der zentralen Heizungsanlage inklusive hydraulischem Abgleich (Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärme-Wärmepumpe, Wärmepumpe mit sonstiger Wärmequelle, Biomasseanlage, Fernwärmeübergabestation)
  • Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Gefördert werden Gebäude bis zu maximal 9 Wohneinheiten (WE). Für denkmalgeschützte Liegenschaften oder ab 10 WE gibt es jeweils ein spezielles Programm des Fonds.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatleute, Institutionen und Unternehmen, sofern sie Kunde der ESWE Versorgungs AG sind und das Projekt in Wiesbaden oder Umgebung realisiert wird.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es bestehen zwei Möglichkeiten, um Fördermittel zu erhalten.
  • Variante 1: Durchführung von mindestens zwei Hauptmaßnahmen zu mindestens 75 Prozent bezogen auf die Bestandsflächen. Darüber hinaus werden beliebig viele Hauptmaßnahmen und „zusätzliche Maßnahmen“gefördert.
  • Variante 2: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 oder besser in Anlehnung an die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und Umsetzung mindestens einer Hauptmaßnahme.
  • Die Mitteilung über die voraussichtliche Höhe der Fördersumme erfolgt durch die ESWE Versorgungs AG nach Prüfung der Unterlagen durch die Klimaschutzagentur. Die Höhe der Fördersumme basiert auf den Angaben im Antrag und den Kostenvoranschlägen.
  • Anforderungen und Fördersätze finden Sie in der Richtlinie.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln, z. B. KfW, ist möglich, wobei eine Gesamtförderung von 50 Prozent der Projektkosten nicht überschritten werden darf.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutz-Agentur Wiesbaden e.V.
ESWE - CO2-Reduzierungsprogramm
Moritzstraße 28
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/2 36 50-0
E-Mail-Adresse: info@ksa-wiesbaden.de
Internet: www.klimaschutz-agentur-wiesbaden.org

Kontakt zum Fördergeber:

ESWE Versorgungs AG
ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden
Frau Martina Glaab
Telefon: 0611/780-2276
Fax: 0611/780-3773
E-Mail-Adresse: innofonds@ESWE.com
Internet: www.eswe.com

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Fassadendämmung | Gas-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Hydraulischer Abgleich | Einbau Solarthermieanlage

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