Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - Wärmepumpen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden EWV STROM-Kund*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 100 Euro je Anlage. Voraussetzungen:
- Erdreich oder Luft als solare Wärmequelle
- Anschluss an ein zentrales Wärmeverteilungssystem
- Nachweis der Leistungsdaten der Wärmepumpe entsprechend EN 255 im Rahmen der Bauartzulassung, der Typenprüfung oder eines Gutachtens von unabhängiger Stelle
- Keine FCKW- oder H-FCKW-haltigen Arbeitsmedien
- Vom Anlagenbauer zu bestätigende Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe von größer als 3,2
- Inbetriebnahme durch einen/r Beauftragten des Wärmepumpenherstellers gemeinsam mit einem/r Mitarbeiter*in der EWV.
- Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.
- Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Kontakt zur Antragstelle:
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de
Kontakt zum Fördergeber:
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung