Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“, Wärmedämmung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und die vor 2002 genehmigt wurden (Altbestand, maßgeblich ist das Jahr der Baugenehmigung).

  • Erstellen eines Energiegutachtens durch einen/r Energiefachberater*in des Handwerks oder durch ein Ingenieurbüro
  • Dachdämmung (geneigtes Dach, Flachdach, oberste Geschossdecke) im Bestand – U-Wert < 0,14 W/(m²*K)
  • Außenwanddämmung im Bestand U-Wert < 0,20 W/(m²*K)
  • Fenster im Bestand nur in Verbindung mit einer Lüftungsanlage – Dreifachverglasung mit einem U-Wert vom gesamten Fenster von Uw < 0,90 W/(m²*K)
  • Außentüren im Bestand – U-Wert für die ganze Türe von < 1,00 W/(m²*K)

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
  • Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachdämmung wird gefördert mit 10 Euro/m². Maximal beträgt der Zuschuss 1.500 Euro.
  • Außenwanddämmung wird gefördert mit 10 Euro/m². Maximal beträgt der Zuschuss 2.000 Euro.
  • Der Einbau von Fenstern wird maximal mit 1.500 Euro gefördert.
  • Der Zuschuss für Außentüren beträgt maximal 300 Euro.
  • Die Investitionen für die förderfähigen Maßnahmen – einschließlich einer kostenpflichtigen Energieberatung – müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Ausgenommen hiervon sind Lüftungsanlagen, Blower-Door-Tests und Balkonkraftwerke.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 4.000 Euro je Gebäude zuzüglich bestimmter Boni und den Zuschuss für die Eigenstrom-Nutzung mit Speicherung sowie den Zuschuss für Elektrofahrzeuge erhalten.
  • Boni werden bei Bestandsgebäuden mit Bauantrag bis einschließlich 2002 für das Erreichen eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 und besser gewährt.
Kumulierung: Der/die Antragstellende hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er/sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/2203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch

Übersicht über alle Förderprogramme

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