Förderprogramm: Stadt Herzogenaurach - Förderprogramm zur CO2-Minderung, Förderbaustein 3: Gebäudesanierung - Einzelmaßnahmen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die die Anforderungen U-Werte nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich unterschreiten. Förderfähige Einzelmaßnahmen:

  • Verbesserung des Wärmeschutzes an Außenwänden
  • Kellerdecken oder Wand- und Bodenflächen zum Erdreich
  • Dächern bzw. obersten Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Fenstertüren
  • Austausch von Außentüren
Der Bauantrag muss nachweislich mindestens fünf Jahre zurück liegen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Herzogenaurach sind.
  • Einen Förderantrag können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht stellen.
  • Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Herzogenaurach haben, gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Es werden folgende Zuschüsse gewährt:

  • Wärmedämmung pro m² Konstruktionsfläche 20 Euro
  • Fenster/Fenstertüren pro Stück 80 Euro
  • Außentüren pro Stück 80 Euro
  • Die Förderhöchstsätze liegen bei 3.000 Euro, zzgl. 500 Euro je weitere Wohneinheit bis maximal 11 zusätzliche Wohneinheiten. Der Förderhöchstsatz für Eigentumswohnungen (nur Fenster und Türen) beträgt 480 Euro.
  • Technische Mindestanforderungen siehe Richtlinie.
  • Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Kumulierung: Das Förderprogramm basiert auf anderen Förderprogrammen und eine Kumulierbarkeit ist ausdrücklich zugelassen, soweit dies die Regularien des zu Grunde liegenden Förderprogramms zulassen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach
Frau Dr. Ramsbeck-Ullmann
Telefon: 09132/901-246
Fax: 09132/901-239
E-Mail-Adresse: umwelt@herzogenaurach.de
Internet: www.herzogenaurach.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Gebäudebegrünung | Sanierung Nichtwohngebäude

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten