Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Energieeinsparung, Anlagentechnik, Thermische Solaranlage (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden kann die Neuerrichtung und die Erweiterung von thermischen Solaranlagen zur Trinkwarmwasserbereitung sowie zur Raumheizung.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Für Wohngebäude:
- Gebäudeeigentümer*innen, z. B. Privatpersonen, Eigentümer*innen-Gemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Vereine
- Betreibende der Anlage, z. B. Contracting-Gebende
- Gebäudeeigentümer*innen, z. B. Privatpersonen, Eigentümer*innen-Gemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Vereine
- Betreibende der Anlage, z. B. Contracting-Gebende
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme ab 43 Mio. Euro.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Zuschuss für Neuerrichtung: 200 Euro je m² für die ersten 20 m² Aperturfläche und 120 Euro für jeden m² über 20 m² Aperturfläche
- Zuschuss für Erweiterung: 150 Euro je m² für die ersten 20 m² Aperturfläche und 90 Euro für jeden m² über 20 m² Aperturfläche
- Gefördert werden nur Anlagen bis 100 m² Aperturfläche. Bei Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung muss die Aperturfläche der Kollektoren mindestens 3 m² und bei Anlagen zur Raumheizung muss die Aperturfläche der Kollektoren mindestens 7 m² betragen.
- Des Weiteren wird der Einbau von Schichtpufferspeichern für Heizwasser und Prozesswärme bis 2.000 Liter Speichervolumen, die den Anforderungen des Energielabels für Warmwasserspeicher entsprechen, gefördert:
- Speicher der Klasse A+: 2.000 Euro
- Speicher der Klasse A: 1.500 Euro
- Speicher der Klasse B: 1.000 Euro
- Solarthermische Sonderprojekte und -bauformen wie z. B. Anlagen mit Langzeitspeichern, Luftkollektoranlagen und Anlagen mit solarer Kühlung können als Sondermaßnahmen gefördert werden.
- Bonusmaßnahmen können nur in Kombination mit anderen Maßnahmen beantragt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
Umweltschutz Bauzentrum
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
Telefon: 089/546366-0
Fax: 089/546366-25
E-Mail-Adresse: bauzentrum.rgu@muechen.de
Internet: www.muenchen.de/bauzentrum
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie