Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderprogramm zur rationellen Energieverwendung, Förderbaustein „Sanierungsmaßnahmen im Bestand“ (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Gefördert werden folgende BEG Einzelmaßnahmen
    • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dämmung von Dachflächen, Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren und Sommerlicher Wärmeschutz
    • Anlagentechnik: Erstinstallation / Erneuerung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, dabei nur zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Fachplanung und Baubegleitung
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG): Gefördert werden BEG WG- und BEG NWG-Maßnahmen zur Gesamtsanierung, die einen der folgenden Effizienzhaus-Gebäudestandards erreichen
    • Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal
    • Sanierung zum Effizienzhaus 55
    • Sanierung zum Effizienzhaus 40.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die förderfähigen Kosten entsprechen dann den durch die BEG festgelegten Werten für Darlehenshöchstbeträge (Kredit) oder maximal förderfähigen Investitionskosten (Zuschuss).
  • Gefördert werden die Einzelmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesamtsanierung mit einem Förderbonus von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
  • Der Förderbonus erhöht sich bei mietpreisgebundenem öffentlich gefördertem Wohnraum um 50 Prozent (sogenannte Förderung PLUS) auf 15 Prozent.
  • Es wird ein zusätzlicher Bonus von 2,5 Prozent (7,5 Prozent bei öffentlich gefördertem Wohnraum) angerechnet, wenn bei der Sanierung Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt wurden.
Kumulierung:
  • Die kombinierte Förderung einer Maßnahme aus anderen Fördermitteln der Stadt Heidelberg ist nicht möglich.
  • Die Kumulierung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Fördertöpfen ist möglich und sogar Fördervoraussetzung. Vorgaben des anderen Fördermittelgebers zu Höchstgrenzen (beispielsweise im Hinblick auf eine Kumulierung) wendet die Stadt Heidelberg entsprechend an.
  • Durch die Kumulierung mit Zuschüssen aus der BEG sowie anderen öffentlichen Förderungen darf der Zuschuss (insgesamt) 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-18161, -18141
E-Mail-Adresse: klimasuchtschutz@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Sanierung Nichtwohngebäude | Lüftung & Wärmerückgewinnung

Übersicht über alle Förderprogramme

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