Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm zur Energieeinsparung, Wärmeschutz an Altbauten (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Wärmeschutzmaßnahmen im Altbau:
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Außenwanddämmung
- Dachdämmung, Dämmung von Geschossdecken
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigte sind der bzw. die Gebäudeeigentümer*innen, Erbbauberechtigte bzw. Betreibende einer Anlage (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferanten), sowie Mieter*innen oder Pächter*innen, als natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
- Eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen über die Durchführung der beantragten Maßnahme ist vorzulegen, wenn der/die Antragsteller*in nicht zugleich Gebäudeeigentümer*in ist.
- Gewerbliche Wohnungsbaufirmen sind nicht antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Maximaler UW-Wert in W/m²·K: Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung: 0,95 W/(m²K), Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 1,1 W/(m²K)
- Variante 1 (auf vorhandene, öffentliche Förderprogramme aufgesattelt): KfW: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit + Anteil Gemeinde: 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit
- Variante 2 (rein kommunale Förderung): 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohnheinheit
- Außenwanddämmung
- Maximaler U-Wert in W/(m²·K): Außenwand: 0,20 W/(m²·K), Wandflächen gegen unbeheizte Räume: 0,25 W/(m²·K), Wandflächen gegen Erdreich: 0,25 W/(m²·K)
- Variante 1: KfW: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit + Anteil Gemeinde: 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit
- Variante 2: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
- Dachdämmung sowie Dämmung von Geschossdecken
- Bei Flachdächern maximaler U-Wert: 0,18 W/m²*K, bei Schrägdächern maximaler U-Wert: 0,20 W/m²*K und bei Dachflächen von Gauben und Gaubenwangen: maximaler U-Wert: 0,24 W/m²*K
- Oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen 0,14 W/m²*K, Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen 0,25 W/m²*K, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft 0,20 W/m²*K, Bodenflächen gegen Erdreich 0,25 W/m²*K
- Variante1: KfW Programm 430: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit + Anteil Gemeinde: 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit (maximal 10.000 Euro pro Antragsteller*in)
- Variante 2: Förderung von 10 Euro pro gedämmten Quadratmeter maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 10.000 Euro pro Antragsteller*in)
Kontakt zur Antragstelle:
Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch