Förderprogramm: Stadt Bensheim - Förderprogramm Klimaschutz (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
- Effizienzmaßnahmen, wie z.B. Dämmmaßnahmen oder erneuerbare Wärmeerzeugung mit Solarthermie oder Pellets
- Effizienzhäuser
- Stromspeicher und PV-Anlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Bensheim befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Förderfähige Einzelmaßnahmen:
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Fördersatz 10 Euro/m²
- Dämmung der Kellerdecke: Fördersatz 10 Euro/m²
- Dachdämmung: Fördersatz 10 Euro/m² ohne Maßnahmen zum Artenschutz am Gebäude und 20 Euro/m² mit Maßnahmen zum Artenschutz am Gebäude (mindestens zwei Nisthilfen für Vögel oder Fledermäuse im Bereich des Daches. Jede weitere Nisthilfe wird mit 50 Euro/Stück gefördert bis maximal 200 Euro.)
- Außenwanddämmung: Fördersatz 10 Euro/m² ohne Maßnahmen zum Artenschutz am Gebäude und 20 Euro/m² mit Maßnahmen zum Artenschutz am Gebäude (siehe Dachdämmung)
- Fenster- und Haustürtausch: Fördersatz je Fenster 50 Euro und je Haustür 100 Euro
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Fördersatz dezentrale Systeme 100 Euro/Stück sowie zentrale Systeme 1.000 Euro/Stück
- Erneuerbare Wärmeerzeugung
- 500 Euro für eine solarthermischer Anlage mit Warmwasserbereitung
- 500 Euro für eine Trinkwarmwasser-Wärmepumpe
- 1.000 Euro für eine solarthermischer Anlage mit Warmwasserbereitung und Heizunterstützung
- 1.000 Euro für Wärmepumpen (Heizung und Trinkwasser)
- 1.000 Euro für Pelletkessel.
- Förderobergrenze maximal 1.500 Euro bei Einzelmaßnahme bzw. maximal 3.000 Euro bei Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen.
- Fördersatz für Effizienzhaus Altbau: 2.000 Euro bei Sanierungen eines Altbaus auf ein KfW Effizienzhaus ohne Maßnahme zum Artenschutz am Gebäude und 3.000 Euro mit Maßnahme zum Artenschutz am Gebäude
- Fördersatz Effizienzhaus Neubau: 1.000 Euro für einen Neubau ausgeführt als Null- oder Plusenergiehaus inklusive der Verbauung eines 3 kWh Stromspeicher ohne Maßnahme zum Artenschutz am Gebäude und 1.500 Euro mit Maßnahme zum Artenschutz am Gebäude.
- Stromspeicher: Gefördert werden ortsfeste Stromspeicher, die in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden oder Stromspeicher, die zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nachgerüstet werden. Fördersatz 100 Euro/kWh, Förderobergrenze maximal 1.500 Euro bei Einzelmaßnahme bzw. maximal 3.000 Euro bei Kombination eines Stromspeichers mit einer PV-Anlage
- Photovoltaikanlagen: Dieser Fördertatbestand bezieht sich auf Photovoltaikanlagen aller Arten und Größen und gilt auch für sogenannte Mikro-Photovoltaikanlagen (auch als „Steckdosenmodule“ oder Plug-In-Module bekannt). Fördersatz < 0,5 kWp = 250 Euro, bis 5 kWp = 500 Euro, über 5 kWp = 100 Euro/kW, Förderobergrenze maximal 1.500 Euro bei Einzelmaßnahme bzw. maximal 3.000 Euro bei Kombination eines Stromspeichers mit einer PV-Anlage.
- Zusätzliche Förderung durch Bund oder Land möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen.
- Einzelmaßnahmen können bis 2.000 Euro je Objekt frei kombiniert werden.
- Einzelmaßnahmen können mit Stromerzeugungs- oder Speichermaßnahmen kombiniert werden.
- Einzelmaßnahmen können mit Begrünungs- oder Entsiegelungsmaßnahmen kombiniert werden.
- Einzelmaßnahmen können nicht mit einem Effizienzhaus kombiniert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Bensheim
Team Klimaschutz, Umwelt und Energie
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251/14-181
E-Mail-Adresse: klimaschutz@bensheim.de
Internet: www.bensheim.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bensheim
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251/14-0
Fax: 06251/14-127
E-Mail-Adresse: info@bensheim.de
Internet: www.bensheim.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Photovoltaik | BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung