Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw, Markteinführung: Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Zentrale Lüftungsanlagen im Neubau oder Bestandsbau
- Dezentrale Lüftungsanlagen im Neubau und Bestandsbau.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, freiberuflich Tätige
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
- Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- zentrale Lüftungsanlage: Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro pro Haus bzw. Wohnung im Neubau und 2.000 Euro pro Haus bzw. Wohnung im Bestandsbau.
- dezentrale Lüftungsanlagen: Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Gerät bzw. Gerätepaar und Wohnraum, maximal 1.000 Euro pro Wohneinheit im Neubau und Bestandsbau.
- Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
- Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmenbescheinigung nachzuweisen.
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftung & Wärmerückgewinnung