Förderprogramm: Stadt Marburg - Zuschussprogramm Energetische Sanierung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
- Wärmedämmung bei Erreichung folgender U-Werte:
- Außenwand: U-Wert 0,24 W/(m²K)
- Kellerdecke:U-Wert 0,35 W/(m²K)
- Fenster:UW-Wert1,30 W/(m²K)
- Außentüren: UD-Wert 1,80 W/(m²K)
- Thermografie Gutachten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die Maßnahme im eigenen Namen durchführen oder von Dritten durchführen lassen. Pro Objekt kann nur ein Antrag gefördert werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Bezuschusst werden bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro pro Objekt. Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig. Kumulierungsverbote anderer Förderprogramme sind zu beachten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Markt 1
35037 Marburg
Frau Jennifer Bunk
Telefon: 06421/201-1421
Fax: 06421/201-981421
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung