Förderprogramm: NGW GmbH - Förderprogramm Gas (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der:

  • Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks
  • Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung
  • Einbau einer Erdgas-Wärmepumpe
  • Einbau einer Solarthermieanlage zusätzlich zur Erdgasheizung
  • hydraulischen Abgleich

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die nach Beendigung der Maßnahme 24 Monate Erdgas von der NGW GmbH beziehen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Fördersumme beträgt:

  • Erdgas-Blockheizkraftwerk: 333 Euro
  • Erdgas-Brennwertheizung: 100 Euro
  • Erdgas-Wärmepumpe: 100 Euro
  • Solaranlage: 100 Euro
  • hydraulischer Abgleich: 50 Euro

Kontakt zur Antragstelle:

NGW GmbH
Postfach 11 04 45
47144 Duisburg
Telefon: 0203/540-216 bzw. -213
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@ngw.de
Internet: www.ngw.de

Kontakt zum Fördergeber:

NGW GmbH
Duisburger Straße 161–167
47166 Duisburg
Telefon: 0203/540-0, 0800 1 99 99 20 (kostenfrei)
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: service@ngw.de
Internet: www.ngw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe | BHKW | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Hydraulischer Abgleich

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