Förderprogramm: KfW - Energieeffizient Bauen, KfW-Effizienzhaus 40 Plus, Tilgungszuschuss (153) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen zum Passivhaus wird ein Tilgungszuschuss gewährt.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- alle Träger*innen von Investitionsmaßnahmen (z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer*innen/Betreibende von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Gebende) an neuen selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
- Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Tilgungszuschuss beträgt 25 Prozent des Zusagebetrages, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit.
- Die Gutschrift erfolgt 3 Monate nach dem Termin der Zins- und/oder Tilgungszahlungen, welcher der Prüfung und Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" durch die KfW folgt. Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten).
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
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