Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Wärmedämmung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden nachweislich fachgerecht ausgeführte Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste bei Bestandsbauten ohne Dämmung. Bei Bestandsbauten, bei denen eine unzureichen­de oder schlechte Bestandsdämmung zuvor beseitigt werden muss, wird die Neudämmung mit einem erhöhten Fördersatz unterstützt. Die höhe­re Fördersumme gegenüber der erstmaligen Dämmung ergibt sich aus der zusätzlichen Förde­rung der Entsorgung des alten Dämmmaterials.
  • Förderfähig ist die Wärmedämmung im Bereich des Baubestandes mit Ausnahme von unbeheiz­ten Kellerräumen. Bei Veränderung bestehender Bauteile wird der Flächenanteil der ursprüngli­chen Bestandskonstruktion berücksichtigt.
  • Die Förderung von Teilflächen von Gebäuden ist in begründeten Einzelfällen möglich. Die Mindestflä­che für eine Förderung für die Dämmung von Außenwand, Dach, Flachdach und oberste Geschoßdecke beträgt 25 m², für die Dämmung der Kellerdecke 20 m².

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung aus dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme begrenzt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 100.000 Euro pro Förderempfänger*in und Jahr festgesetzt.

  • Förderhöhe für die Wärmedämmung der Außenwand: umweltfrdl. und Baustoffklasse A1/A2 50 Euro/m², umweltfrdl. und Baustoffklasse B1/B2 40 Euro/m² sowie alle anderen förderfähigen Dämmstoffe 10 Euro/m². Bei Neudämmung A1/A2 55 Euro/m², B1/B2 45 Euro/m² und andere Dämmstoffe 15 Euro/m².
  • Förderhöhe für die Wärmedämmung der Dachflächen: A1/A2 45 Euro/m², B1/B2 35 Euro/m² und andere Dämmstoffe 10 Euro/m². Bei Neudämmung A1/A2 50 Euro/m², B1/B2 40 Euro/m² und andere Dämmstoffe 15 Euro/m².
  • Förderhöhe für die Wärmedämmung eines Flachdachs: A1/A2 25 Euro/m², B1/B2 20 Euro/m² und andere Dämmstoffe 10 Euro/m². Bei Neudämmung A1/A2 30 Euro/m², B1/B2 25 Euro/m² und andere Dämmstoffe 15 Euro/m².
  • Förderhöhe für die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke: A1/A2 15 Euro/m² und andere Dämmstoffe 10 Euro/m².
  • Förderhöhe für die Wärmedämmung der Kellerdecke: A1/A2 15 Euro/m² und andere Dämmstoffe 10 Euro/m².
  • Förderhöhe für die Erneuerung von Fenstern und Haustüren: Die Förderung beträgt in Abhängigkeit vom verwendeten Rahmenmaterial:
    • heimisches Holz aus deutschen Wäldern (mit/ohne Aluminium-Kaschierung), PVC mit 55 Prozent Recyclat-Anteil, Polyethylen, Polypropylen, Polyurethan = 140 Euro/m²
    • Import-/Tropenholz mit FSC-/PEFC-Zertifizierung, Aluminium gemäß statischer und/oder denkmalpflegerischer Vorgaben = 70 Euro/m²
  • Sofern im Bereich der erneuerten Fenster zusätzlich folgende Maßnahmen ausgeführt wurden, erhöht sich die Fördersumme: für die Dämmung vorhandener Rollladenkästen zur Vermeidung von Wärmebrücken pauschal um 10 Prozent und für die Errichtung eines außenliegenden Sonnenschutzes pauschal um 30 Prozent.
  • Bei einer gleichzeitigen Bauausführung von Außenwanddämmung und Fenstererneuerung wird ein Bonus von 2 Prozent der anrechenbaren Bruttoinvestitionskosten für die Bauausführung der Außen­wanddämmung und Fenstererneuerung gewährt.
  • Bei Kombination einer förderfähigen Dachdämmung und einer Dachbegrünung mit einer Substrathöhe von mindestens 12 cm wird ein Bonus von 15 Euro/m² gewährt.
Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da­ durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere För­dermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch

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