Förderprogramm: ENTEGA - Heizungsanlage auf Erdgas umrüsten (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung der Heizung auf Erdgasnutzung von Öl-, Flüssiggas oder Stromheizung auf die Nutzung von Erdgas-Brennwerttechnik, Brennstoffzelle, BHKW oder Erdgas-Wärmepumpe, wenn diese durch die ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG oder ein anderes Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt wird.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die ENTEGA Plus GmbH, wird nur ENTEGA Kund*innen gewährt und ist nur einmalig pro Jahr zu erhalten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt für ein bis zwei Wohneinheiten 500 Euro.
- Voraussetzung: Abschluss oder Fortbestand eines Ökostrom-Vertrags und eines Ökoerdgas-Vertrags mit der ENTEGA Plus GmbH.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
ENTEGA Plus GmbH
Stichwort: Förderung
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Telefon: 0800 4 80 08 90
E-Mail-Adresse: energiesparen@entega.de
Internet: www.entega.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Wärmepumpe | BHKW | Brennstoffzellen-Heizung