Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Photovoltaik (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:

  • Beratungs- und Planungsleistungen zum Thema Photovoltaik
  • die Erweiterung sowie die Neuerrichtung von fest installierten, mit dem Stromnetz der netzbetreibenden Organisation verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.
  • der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrom bzw. Direktverkauf erforderlichen Zähler- und Sicherheitssystems bei neuinstallierten und bestehenden Anlagen oder baulichen Einrichtungen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden.
  • der Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen) bis zu einer Leistung von 600 Wp je Wohneinheit.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Photovoltaikberatung: Es werden 60 Prozent des Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten sowie 9.000 Euro für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäude bezuschusst.
  • Photovoltaikanlagen:
    • Das Fördermodell für Photovoltaikanlagen setzt sich aus einer degressiven (ab 01.07.2023 halbjährlich reduzierten) Förderung der Anlagenleistung und einer über die Zeit konstant bleibenden Förderung der Fixkosten durch pauschale Zuschüsse zusammen.
    • Die Förderbeträge für die Förderung der Anlagenleistung und die Förderung der Fixkosten (jeweils Grundförderung und mögliche Zuschläge) werden addiert.
    • Maximal sind 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten förderfähig.
  • Mieterstrom bzw. Direktverkauf: Der Fördersatz beträgt 4.000 Euro je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss.
  • Stecker-Solar-Geräte (SSG): Der Zuschuss beträgt 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung. In Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung der Person, welche die Fördermittel empfängt, gelten die Brutto- oder Nettokosten.
Kumulierung:
  • Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
  • Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Photovoltaik

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