Förderprogramm: Hamburg - Neubau von Mietwohnungen - 2. Förderweg (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre und Behinderte.
  • Die Einkommensgrenze kann um den in der geltenden Fachanweisung der BSW zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für diesen Förderweg genannten Prozentsatz überschritten werden. Als Nachweis gilt der Wohnberechtigungsschein für den 2. Förderweg.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum 30 Jahren.
  • Investierende erhalten einen Einmalzuschuss von 2.200 Euro je Wohnung mit Beginn der Bindungslaufzeit oder 6.590 Euro je Wohnung nach Ablauf der Bindungslaufzeit.
  • Grundmodule sind: Neubau von Mietwohnungen, Erweiterung von Wohnflächen (z. B. Dachgeschossausbauten, Umwandlung gewerblicher Flächen, Umbau von Büros in Wohnungen), Änderung von Wohnflächen, Barrierereduzierte Grundausstattung, Anteil Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, siehe Richtlinie.
  • Ergänzungsmodule sind u.a.: IFB-Förderdarlehen II, Energiesparendes Bauen, Nachhaltiges Bauen, Barrierefreie Ausstattung nach DIN 18040-2, Gemeinschaftsräume, Aufzugsanlagen, Stellplatzförderung, siehe Richtlinie.
  • Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht in der Regel der Dauer der Förderung. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt mtl. 9,20 Euro/m² Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 Euro/m² Wohnfläche erhöht werden.
Kumulierung: Bei der Förderung sind die für die geförderte Tätigkeit, das geförderte Vorhaben oder das geförderte Unternehmen insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Petra Stinski, Frank Günther
Telefon: 040/24846-417, -314
Fax: 040/24846-56-417, -314
E-Mail-Adresse: p.stinski@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe

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