Förderprogramm: Stadt Braunschweig - Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Steckerfertige-PV-Anlagen (Stecker-PV)
  • Vertikale PV-Anlagen (Stromerzeugende Fassade und Zäune) an Hauswänden und Zäunen
  • Mieterstromprojekte
  • Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll. Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümers*innen zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Baukosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen.
  • Für Photovoltaikanlagen wird bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt-Peak(kWp) ein pauschaler Zuschuss von 500 Euro gewährt. Bei einer installierten Leistung ab 10 kWp wird zusätzlich ein pauschaler Zuschuss von 200 Euro je zusätzlich installiertem kWp gewährt. Gefördert wird auch anteilig. Die Förderung ist möglich bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro je Liegenschaft und 20.000 Euro je Antragssteller*in.
  • Mieterstromprojekte erhalten einen Pauschalbetrag von 2.000 Euro sowie eine Förderung von 200 Euro je installierter Kilowattstunde Anlagenleistung. Es gilt ein Maximalbetrag von 10.00 Euro je Liegenschaft.
  • Ein Bonus von 200 Euro je kWp installierter Anlagenleistung (maximal 1.000 Euro) wird PV-Anlagen an Fassaden, kombinierte PV/Solarthermie-Kollektoren (PVT-Kollektoren) sowie PV-Anlagen auf Gründächern gewährt.
  • Für Solarstromspeicher wird ein pauschaler Zuschuss von 500 Euro gewährt.
Vor Antragsstellung ist eine Energieberatung bei der Energieberatungsstelle der Stadt Braunschweig erforderlich. Kumulierung: Eine Kombination ist möglich mit folgenden Förderprogrammen:
  • Kombination mit den Programmen der KfW 270 „Erneuerbare Energien Standard“ und KfW 151/152 „Energieeffizient Sanieren“ oder vergleichbare Produkte anderer Kreditinstitute
  • Inanspruchnahme der Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)
  • Kombination mit dem Förderprogramm „Batteriespeicher für private Haushalte“ der N-Bank für die PV-Förderung
  • Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Kontakt zur Antragstelle:

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Braunschweig - Fachbereich Umwelt
Abteilung 68.0
Bohlweg 30
38100 Braunschweig
Telefon: 0531/470 26 16
E-Mail-Adresse: foerderung-umwelt@braunschweig.de
Internet: www.braunschweig.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

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