Förderprogramm: Stadt Karlsruhe - Energetische Sanierung im privaten Altbaubereich (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig ist jede Maßnahme an Wohngebäuden, für welches der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt wurde, die einer erheblichen und nachhaltigen Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden privater Eigentümer*innen in Karlsruhe dient und die im Rahmen einer nach den Richtlinien des BAFA erfolgten Energiesparberatung durch eine/n von dort anerkannte/n Berater*in vorgeschlagen wurde. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Dämmung von Außenwänden,
- Kellerdecke,
- oberster Geschossdecke, Dachflächen (nicht der erstmalige Ausbau des Dachgeschosses),
- Austausch von Fenstern oder Außentüren.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen als private Eigentümer*innen von Wohngebäuden und Wohnungen im Stadtkreis Karlsruhe.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der unmittelbar für die Verbesserung des Wärmeschutzes entstehenden Kosten einschließlich der Aufwendungen für die unabweisbar notwendigen Folgearbeiten, maximal 3.000 Euro für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit, für jede weitere Wohneinheit maximal 500 Euro und maximal 8.000 Euro je Gebäude.
- Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Karlsruhe
Liegenschaftsamt - Wohnraumförderung -
Lammstraße 7a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/133-6412, 6424
E-Mail-Adresse: la@karlsruhe.de
Internet: www.karlsruhe.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch