Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Klimaschutz durch Energiesparen, Intelligente Speicherung von Solarstrom zur Eigenverwendung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden intelligente Akkuspeicher bei Ergänzung zu vorhandenen oder neuen Stromerzeugungsanlagen auf dem eigenen Grundstück (Bestand bis Bauantrag vor 2016), z.B. PhotovoltaikAnlage. Die Mindestnutzkapazität beträgt drei kWh.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
- Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Mindestinvestition liegt bei 5.000 Euro (kann mit anderen Maßnahmen aus dem Programm gekoppelt werden).
- Der Zuschuss beträgt 150 Euro pro kWp, maximal 2.250 Euro.
- Voraussetzung: Als Nachweis muss nach einem Betriebsjahr (365 Tage) die Abrechnung des eigen produzierten und davon selbst verbrauchten sowie des insgesamt verbrauchten Stroms vorgelegt werden. Es müssen mindestens 50 Prozent des Strombedarfs des Antragstellers aus der eigenen Stromerzeugungsanlage mit Speicherung gedeckt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Friedrichshafen - Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
Amt für Umwelt und Naturschutz
Eckenerstraße 11
88046 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-2191
Fax: 07541/203-82191
E-Mail-Adresse: umweltamt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
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