Förderprogramm: Hamburg - Klimaschutzprogramm 'Wärmeschutz im Gebäudebestand', Bilanzverfahren (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Energetische Modernisierungsmaßnahmen werden nach einem Energiebilanzverfahren gefördert.
- Vor Beginn der Maßnahmen ist ein „Hamburger Energiepass“ durch eine/n von der BSU autorisierte/n Energiepass-Berater*in zu erstellen. Diese/r führt eine ingenieurmäßige Berechnung der erreichbaren Verminderung des Jahresheizwärmebedarfs durch.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften (WEG).
Beschreibung des Förderprogramms:
Fördervariante Bilanzverfahren:
- Bei umfassenden Modernisierungen wird der eingesparte Jahresendenergiebedarf gefördert: Je höher der nach Modernisierung erreichte Standard, desto höher die Förderung.
- Vor Beginn der Maßnahmen ist ein „Hamburger Energiepass“ durch eine/n von der BSU autorisierte/n Energiepass-Berater*in zu erstellen.
- Die durchgeführten Maßnahmen werden entsprechend nachfolgender Tabelle mit einem Zuschuss von 0,30 bis 0,50 Euro/kWh für die berechnete Verminderung des Jahresheizwärmebedarfs um je eine 1 kWh gefördert.
- Stufe A: IFB-Effizienzhaus 85, Fördersatz je kWh Einsparung 0,31 Euro/kWh
- Stufe B: IFB-Effizienzhaus 70, Fördersatz je kWh Einsparung 0,41 Euro/kWh
- Stufe C: IFB-Effizienzhaus 55, Fördersatz je kWh Einsparung 0,51 Euro/kWh
- Die Baubegleitung durch Sachverständige ist verpflichtend.
- 50 Prozent des Honorars, höchstens jedoch 1.650 Euro für Baubegleitung
- 75 Prozent der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren A
- 85 Prozent der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
- 40 Prozent des Honorars, höchstens jedoch 275 Euro für eine Luftdichtheitsmessung
- jeweils zzgl. eines Staffel-Betrages ab der zweiten Wohneinheit
- Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 11 Euro Euro/m² gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-470
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: wsg@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch