Förderprogramm: Stadt Freiburg - Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen: Baustein 2: Heizung und Lüftung effizient, erneuerbar (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • 1. Beratung bei Heizungsumstellung bei Gebäuden, bei denen ein Heizkessel, der mit flüssigen oder gasförmigen fossilen Brennstoffen betrieben wird und welcher vor dem 1. Januar 2005 eingebaut oder aufgestelltworden ist, ausgetauscht werden soll oder bei denen eine Nachtspeicherheizung ersetzt werden soll.
  • 2. Heizungsaustausch erneuerbar
  • 3. Lüftung mit Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter*innen sind und eine Energiesparmaßnahme im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Freiburg realisieren wollen.
  • Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes im Stadtgebiet von Freiburg sein. Gebäude, die nur zum Teil für Wohnzwecke genutzt werden, werden nur entsprechend ihres Wohnflächenanteils gefördert. Falls dieser weniger als 50 Prozent der gesamten Nutzfläche ausmacht, wird das Gebäude nicht gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • 1. Beratung bei Heizungsumstellung
    • Vor-Ort-Check Heizung: Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und Prüfung der möglichen Heizkesselmodernisierungsvarianten. Die Kosten des Vor-Ort-Checks werden nach Bewilligung des Antrags von der Stadt Freiburg bis zu einer Höhe von maximal 300 Euro übernommen.
    • Variantenvergleich Heizung für Gebäude größer 3 Wohneinheiten: Gefördert wird die Erstellung von Variantenvergleiche zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch/wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird. Bei dem Energiekonzept soll auch eine Variante mit einem Blockheizkraftwerk untersucht werden. Der Zuschuss beträgt maximal 60 Prozent der anrechenbaren Bruttokosten des Beraterhonorars (Kosten des Energieversorgungskonzeptes), maximal 1.200 Euro.
    • Umsetzungsbegleitung Heizung für Gebäude größer 3 Wohneinheiten: Förderfähig ist die fachliche Begleitung bei der Realisierung einer Heizungsanlage bei Gebäuden größer drei Wohneinheiten, insbesondere BHKW-Anlagen, Wärmepumpen und Brennstoffzellen. Der Zuschuss beträgt maximal 60 Prozent der anrechenbaren Bruttokosten des Beraterhonorars (Kosten der Umsetzungsbegleitung Heizung), maximal 2.000 Euro.
  • 2. Heizungsaustausch erneuerbar
    • Es werden die Umstellung auf umweltfreundliche Heizkessel und der Einsatz erneuerbarer Energien mit einer pauschalen Abwrackprämie bezuschusst. Für eine effiziente Fördermittelverwendung wird dieser Baustein an das Bundesförderprogramm „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ der BAFA gekoppelt.
    • Die Zuschusshöhe beträgt maximal 20 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro.
  • 3. Lüftung mit Wärmerückgewinnung
    • Gefördert wird der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
    • Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 Euro. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 Euro pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 Euro.
Es können mehrere Anträge stellt werden. Pro Antragstellenden können jährlich maximal 25.000 Euro Fördermittel bewilligt werden. Kumulierung: Die Kommunalfördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Freiburg im Breisgau
Umweltschutzamt Freiburg
Talstraße 4
79072 Freiburg
Telefon: 0761/201-6188
E-Mail-Adresse: klimawohnen@stadt.freiburg.de
Internet: www.freiburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Freiburg im Breisgau
Rathausplatz 2
79098 Freiburg
Telefon: 0761/201-0, 0761/201-1111
Internet: www.freiburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung

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