Förderprogramm: EnergieSüdwest AG - Erdgas-Blockheizkraftwerk (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Erdgas-Blockheizkraftwerke.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der EnergieSüdwest.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt: Basisförderung bis 3 kWel 500 Euro, für jedes weitere angefangene installierte kWel 100 Euro, Förderhöchstbetrag 3.000 Euro.
  • Voraussetzung: Erdgasliefervertrag über zwei Jahre
  • Die Installationsarbeiten müssen durch ein Vertrags-Installationsunternehmen der EnergieSüdwest, das seine technische Qualifikation hinsichtlich Erdgas-Blockheizkraftwerken über ein Hersteller-Zertifikat nachweist, erfolgen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

EnergieSüdwest AG
Industriestraße 18
76829 Landau
Telefon: 06341/289-28843
E-Mail-Adresse: o.schneider@energie-suedwest.de
Internet: www.energie-suedwest.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

BHKW | Erdgas-BHKW

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