Förderprogramm: Stadtwerke Tübingen GmbH - Mikro-Blockheizkraftwerke (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden gasbetriebene Mikro-BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 15 kW.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe beträgt bis zu einer elektrischen Leistung bis 5 kW: Basisförderung von 500 Euro/Anlage, pro weiteres volles kWel 100 Euro.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro (entspricht einem Mikro-BHKW mit 15 kWel).
  • Der Förderbetrag wird über fünf Jahre gleichmäßig als Guthaben mit der jährlichen Gasabrechnung verrechnet.
  • Bei Anlagen über 15 kWel wird eine Beratung angeboten.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Herr Siegfried Haible
Telefon: 07071/157-253
E-Mail-Adresse: siegfried.haible@swtue.de
Internet: www.swtue.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Telefon: 07071/157-300
E-Mail-Adresse: kundenservice@swtue.de
Internet: www.swtue.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

BHKW

Übersicht über alle Förderprogramme

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