Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Lüftungsanlagen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Zum Zweck der kontrollierten (Wohn-)Raumlüftung werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert, welche fol­gende Anforderungen erfüllen:

  • Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), alternativ ist die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Brandschutz, et cetera) durch die Bescheinigung eines Unternehmers oder Sachverständigen nachzuweisen.
  • Wärmerückgewinnung (WRG) größer 80 Prozent
  • Schalldruckpegel der Lüftungsanlage im Wohn-/Schlafbereich maximal 30 dB(A)
  • Energieeffizienzklasse A und besser.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderhöhe beträgt:

  • für dezentrale Lüftungsanlagen: 200 Euro pro dezentrales Lüftungsgerät
  • für zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden mit 1 und 2 Nutzungseinheiten: 1.200 Euro pro lüftungstechnisch versorgte Nutzungseinheit
  • für zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden ab 3 Nutzungseinheiten: 800 Euro pro lüftungstechnisch versorgte Nutzungseinheit.
Die Förderung aus dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme begrenzt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 100.000 Euro pro Antragstellenden und Jahr festgesetzt. Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da­ durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere För­dermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

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